Argentinien / Politik

Argentinien hebt alle Beschränkungen für ausländischen Landbesitz auf

Argentiniens Boden steht Ausländern zum Kauf vir Verfügung. "Plünderung" von Ländereien und Schwächung der Staatssouveränität befürchtet

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Mobilisierung im Juli 2026 für das Landgesetz von 2011: "Argentinien steht nicht zum Verkauf"
Mobilisierung im Juli 2026 für das Landgesetz von 2011: "Argentinien steht nicht zum Verkauf"

Buenos Aires. Der Oberste Gerichtshof Argentiniens hat die Beschränkungen für den Landkauf durch Ausländer aufgehoben. Er setzte ein Urteil außer Kraft, das ein Dekret von Präsident Javier Milei zur Beseitigung der gesetzlichen Grenzen für ausländischen Landbesitz gestoppt hatte.

Oppositionelle wie der Gouverneur der Provinz Buenos Aires, Axel Kicillof, sehen die Entscheidung als Unterstützung für Mileis Landpolitik. Was die Regierung "beim Kongress und beim Volk nicht erreichen konnte", versuche sie nun über die Justiz zu erreichen. Laut Kicillof führe das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur "Plünderung" argentinischer Ländereien und verletze die Staatssouveränität.

Milei hatte das Landgesetz von 2011 im Dezember 2023 auf Grundlage des Artikels 154 seines als "Mega-Dekret" bekannten Dringlichkeitsdekrets 70/23 suspendiert. Das Gesetz von 2011 erlaubte Ausländern höchstens 15 Prozent des ländlichen Bodens im Land. Zudem galten Grenzen auf Provinz- und Gemeindeebene.

Nachdem das Dekret erlassen worden war, hatte der Verband der Veteranen des Malvinas-Krieges (Cecim) in La Plata dagegen geklagt. Die Begründung lautete, dass sie als Verteidiger der nationalen Souveränität agierten. Ein Bundesgericht in La Plata setzte den Artikel 154 zunächst per einstweiliger Verfügung aus. Anfang 2024 erklärte ihn die Dritte Kammer des Bundesberufungsgerichts in La Plata für verfassungswidrig und ließ die Klage als Sammelklage zu.

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Der Oberste Gerichtshof widersprach dem nun mit dem Argument, dass die Mitglieder des Cecim nicht klageberechtigt seien. Damit ist das 2011 verabschiedete Landgesetz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet laut dem Verfassungsrechtler Andrés Gil Domínguez, dass "jede ausländische natürliche oder juristische Person sowie jeder ausländische Staat unbegrenzt so viel ländliches Land an jedem beliebigen Ort kaufen kann, einschließlich der Grenzgebiete".

Solange die Aufhebung gerichtlich blockiert war, versuchte Mileis Regierung, das Landgesetz auf dem regulären Gesetzgebungsweg aufzuheben. Im August sollte das Gesetz als Teil eines Reformpakets zur "Unverletzlichkeit des Privateigentums" durch den Senat verabschiedet werden. Landesweit kam es daraufhin zu Protesten, nicht nur seitens der politischen Opposition, sondern vor allem auch aus der Zivilgesellschaft, insbesondere von indigenen Gruppen (amerika21 berichtete).

Entsprechend stößt das Urteil des Obersten Gerichtshofs auf starken Widerstand. Der Abgeordnete Esteban Paulón von der Sozialistischen Partei erklärte, es sei "dringend notwendig, dass wir eine Sondersitzung einberufen, um das Dekret 70/23 aufzuheben". Nicolás del Caño von der linken Arbeiterfront stellte die Gerichtsentscheidung den August-Protesten gegenüber: "Eine monarchische Institution wie der Oberste Gerichtshof, bestehend aus nur drei Personen, macht das zunichte, was Millionen von uns am 6. August auf den Straßen erreicht haben."