Der Westen, der Süden und das Recht (II)

Nicaragua verklagt Deutschland wegen Unterstützung eines drohenden israelischen Genozids im Gazastreifen vor dem IGH in Den Haag: Der Globale Süden nimmt den Kampf gegen die doppelten Standards des Westens auf

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Mit einer Pressemitteilung informiert die Regierung von Nicaragua über die Klage gegen die BRD
Mit einer Pressemitteilung informiert die Regierung von Nicaragua über die Klage gegen die BRD

Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag für seine Unterstützung eines drohenden Genozids an der Bevölkerung im Gazastreifen durch Israel. Wie das höchste Gericht der Vereinten Nationen mitteilte, hat die Regierung in Managua eine entsprechende Klageschrift eingereicht und fordert den IGH zudem auf, einstweilige Maßnahmen gegen die Bundesrepublik zu verhängen.

Im Mittelpunkt der Klage steht vor allem die deutsche Unterstützung für Israels Streitkräfte mit der Lieferung von Waffen und Munition im Wert von hunderten Millionen Euro. Zwar sei es vollkommen verständlich, dass Verbündete Israels wie Deutschland nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober eine "angemessene Reaktion" unterstützten, heißt es in der Klageschrift. Das könne jedoch keine Ausrede für Verstöße gegen das internationale Recht sein.

Nicaraguas Klage ist nach derjenigen Südafrikas gegen Israel ein weiteres Beispiel dafür, dass Staaten des Globalen Südens sich in ihrem Kampf gegen Übergriffe des Westens auf UN-Gerichte berufen; bislang fungierten diese meist als Instrumente des Westens gegen missliebige Länder des Südens.

Die einstweilige Anordnung des IGH

Hintergrund für Nicaraguas Vorgehen ist die einstweilige Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag vom 26. Januar, in der das höchste Gericht der Vereinten Nationen Südafrikas Eilanträgen in dessen Genozidverfahren gegen Israel teilweise stattgegeben hat. Zwar forderte der IGH keine sofortige Einstellung der Angriffe auf den Gazastreifen. Doch verpflichtete er Israel dazu sicherzustellen, dass seine Kriegführung die Tatbestände aus Artikel II der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht erfüllt. Vor allem drang er darauf, die Versorgung des Gazastreifens zu verbessern und jede öffentliche Anstachelung oder gar Aufforderung zum Völkermord strikt zu unterbinden.

Diesen beiden Anordnungen stimmte auch der von Israel entsandte Richter Aharon Barak zu1. Das Gericht forderte Israel zudem auf, innerhalb eines Monats einen Bericht vorzulegen, in dem es sämtliche von ihm getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermords dokumentiert. Mit seinem Entscheid machte der IGH klar, dass er in der israelischen Kriegführung zumindest gewichtige Anhaltspunkte für genozidale Aktivitäten wahrnehmen konnte.

Nicaragua gegen Deutschland

Wenige Tage später, am 2. Februar, teilte Nicaraguas Regierung mit, sie leite Schritte gegen Deutschland, Großbritannien, Kanada und die Niederlande wegen Unterstützung genozidaler Handlungen in Israels Krieg gegen die Hamas und vor allem bei den israelischen Angriffen auf den Gazastreifen ein. Sie habe die Regierungen der vier Länder schon in einer Verbalnote über ihr Vorgehen unterrichtet.2

Die Verbalnote an die Bundesregierung wurde laut Angaben aus Managua über die Ständigen Vertretungen der beiden Staaten bei den Vereinten Nationen in New York übermittelt. In ihr hieß es, Nicaragua fordere die Bundesregierung auf, jegliche Lieferung von Waffen, Munition und Rüstungstechnologie an Israel "unmittelbar einzustellen". Denn schließlich sei die Befürchtung "plausibel, dass sie genutzt werden, um Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu ermöglichen oder zu begehen".3

Am 7. Februar erklärte ein Sprecher der Bundesregierung, er habe lediglich "Kenntnis von einer Pressemitteilung" aus Nicaragua, deren "Inhalte" – es handelte sich dabei um die erwähnte Pressemitteilung vom 2. Februar – er "natürlich" zurückweise.4 Am 14. Februar bestätigte die Bundesregierung der nicaraguanischen Regierung den Eingang der Verbalnote. Von weiteren Reaktionen Berlins ist nichts bekannt.

Waffen für Israel

Am Freitag vergangener Woche hat Nicaragua schließlich beim IGH offiziell Klage gegen Deutschland eingereicht. In der Klageschrift verweist die nicaraguanische Regierung auf die politische, finanzielle und militärische Unterstützung der Bundesrepublik für Israel. So habe Berlin Israel schon in den ersten Tagen nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober unter anderem Drohnen und Munition geliefert. Bis Anfang November sei der Wert der gelieferten Militärgüter bereits auf mehr als 300 Millionen Euro in die Höhe geschnellt.5

Im Januar habe die Bundesregierung versprochen, bis zu 10.000 Schuss Präzisionsmunition von Rheinmetall aus Bundeswehrbeständen vorzustrecken. Berlin habe die Waffenlieferungen trotz wiederholter Warnungen nicht zuletzt der Vereinten Nationen fortgesetzt, denen zufolge sich Israel im Gazastreifen fortgesetzter Kriegsverbrechen schuldig mache.

Managua weist darüber hinaus darauf hin, dass Bundeskanzler Olaf Scholz etwa am 12. November nicht nur einen Waffenstillstand, sondern sogar eine längere Gefechtspause dezidiert ablehnte. In einer Pressemitteilung erinnert die nicaraguanische Regierung zudem daran, dass – Stand: 1. März – mittlerweile mindestens 29.782 der 2,3 Millionen Einwohner des Gazastreifens im Krieg getötet worden seien; über 70.000 seien verletzt, 1,7 Millionen vertrieben worden.6

Hunger als Kriegswaffe

Managua könnte sich bei seiner Klage gegen Deutschland ergänzend auf Stellungnahmen mehrerer Menschenrechtsorganisationen stützen, die am 26. Februar veröffentlicht wurden. An jenem Tag reichte die israelische Regierung den vom IGH verlangten Bericht, in dem sie ihre Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermordes dokumentieren sollte, in Den Haag ein.

Das Papier wird unter Verschluss gehalten.

Amnesty International konstatierte am 26. Februar, Israel habe nicht einmal "das Minimum an Maßnahmen" eingeleitet, um den Forderungen des IGH Rechnung zu tragen; so sei etwa die ohnehin gänzlich unzureichende Versorgung der Bevölkerung seit der einstweiligen Verfügung des UN-Gerichtshofs um fast ein Drittel verringert worden. 7 Auch habe die israelische Regierung die Zeiten, während derer die Grenzübergänge für Hilfslieferungen geöffnet würden, verkürzt.

Human Rights Watch bekräftigte das alles und fügte beispielsweise hinzu, von den drei Wasserleitungen, über die der Gazastreifen vor dem 7. Oktober versorgt worden sei, funktioniere mittlerweile nur noch eine, und auch dies nur zu 47 Prozent.8 Israel torpediere zudem Versuche, die Leitungen zu reparieren. Es setze, urteilte Human Rights Watch, "Hunger als Kriegswaffe" ein.

Wankende Dominanz

Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu der nicaraguanischen Klage liegt bis heute nicht vor.

Wird der IGH aufgefordert, einstweilige Maßnahmen zu verhängen – dies hat Nicaraguas Regierung beantragt –, dann hält er üblicherweise binnen weniger Wochen eine Anhörung zu dem Verfahren ab, wie es etwa am 26. Januar bei Südafrikas Klage gegen Israel der Fall war.

Für Deutschland ist es ungewohnt, als Angeklagter in Den Haag zu stehen: Berlin hat – wie andere westliche Staaten – die internationale Justiz, darunter neben dem IGH vor allem auch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), immer wieder genutzt, um mit ihrer Hilfe gegen missliebige Staaten des Globalen Südens vorzugehen9.

Dass diese jetzt ihrerseits beginnen, westliche Staaten vor Gericht zu ziehen, um sich gegen ihre Übergriffe zur Wehr zu setzen, belegt einmal mehr: Die globale Dominanz der transatlantischen Mächte beginnt zu wanken.

  • 1. S. dazu Der Westen, der Süden und das Recht (I).
  • 2. Nicaragua señala a Alemania, Canadá, Países Bajos y Reino Unido por "genocidio” en Gaza. infobae.com 02.02.2024.
  • 3. The Republic of Nicaragua institutes proceedings against the Federal Republic of Germany and requests the Court to indicate provisional measures. icj-cij.org 01.03.2024.
  • 4. Regierungspressekonferenz vom 7. Februar 2024.
  • 5. The Republic of Nicaragua institutes proceedings against the Federal Republic of Germany and requests the Court to indicate provisional measures. icj-cij.org 01.03.2024. S. auch Waffen für Israel und Waffen für Israel (II).
  • 6. Demanda del Gobierno de Nicaragua ante la Corte Internacional de Justicia contra Alemania. el19digital.com 01.03.2024. Vilma Guzmán: "Aktive Unterstützung der Verstöße Israels gegen das Völkerrecht": Nicaragua verklagt die BRD. amerika21.de 02.03.2024.
  • 7. Israel defying ICJ ruling to prevent genocide by failing to allow adequate humanitarian aid to reach Gaza. amnesty.org 26.02.2024.
  • 8. Israel Not Complying with World Court Order in Genocide Case. hrw.org 26.02.2024.
  • 9. S. dazu Der Westen, der Süden und das Recht (I).