Chile / Menschenrechte / Umwelt

Rückschlag für Mapuche vor dem Obersten Gerichtshof

Freire, Chile. Der Oberster Gerichtshof Chiles hat einen Schutzantrag von indigenen Mapuche-Gemeinden abgelehnt. Diese sehen sich durch die Errichtung von Hochspannungsleitungen zwischen den Kommunen Melipeuco und Freire bedroht. Die Stromleitungen führen insgesamt durch 30 Mapuche-Gemeinden über eine Strecke von 150 Kilometern. Der indigene Verband Tragun Mapu Maile Allipen beanstandet, dass die Mapuche nicht mit in die Planung miteinbezogen wurden und sieht das Anrecht auf Konsultation der Indigenen verletzt. 

Das Urteil wurde damit begründet, dass die Stromleitungen nicht auf dem Land der Mapuche gebaut würden. Statt dessen würden bestehende Leitungen eines nicht mehr benutzen Schienennetzes verwendet. Daher würde die Konvention 169 der UNO über die Konsultation indigener Gemeinden vor solchen Projekten nicht verletzt. 

Nach Ansicht von Kritikern wird jedoch außer Acht gelassen, dass das Territorium für den Bau des Schienennetzes ursprünglich auch indigenes Land war, das ohne Entschädigung enteignet und der staatlichen Eisenbahngesellschaft überschrieben wurden. 

Hernando Silva, der Leiter des Anwalt-Teams der Organisation Observatorio Ciudadano, wertete das Urteil als einen Rückschlag für die Umsetzung der Konvention über die Rechte indigener Völker in Chile.