Linke in Paraguay klagt gegen Privatisierungsgesetz

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Logo der Frente Guasú
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Asunción. Die Frente Guasú, ein Zusammenschluß aus linksgerichteten Parteien und Organisationen in Paraguay, hat Verfassungsbeschwerde gegen das vor einigen Wochen beschlossene Gesetz über Öffentlich-Private Partnerschaft eingelegt. Das Gesetz, landläufig als Privatisierungsgesetz bekannt, verletze mehrere Artikel der paraguayischen Verfassung und beschneide in großem Umfang die Rechte des Parlaments.

Fernando Lugo, Fraktionsführer der Frente Guasú und Ex-Präsident, zeigte sich überzeugt, dass die Klage vor dem Obersten Gerichtshof auch von Senatoren aus anderen Fraktionen unterstützt werde. Er zitierte Artikel 202 der nationalen Verfassung, der die Zuständigkeit des Parlaments bei Eingriffen in sensible Bereiche des öffentlichen Lebens und des Staatsvermögens regelt. Durch das beschlossene Gesetz würde dieses Recht ausgehebelt, da es die Zuständigkeit an die Exekutive und insbesondere an den Präsidenten übergeben kann, sobald mit mangelnden Staatsresourcen argumentiert werde. Dies ermögliche laut Lugo eine unkontrollierbare Privatisierung durch nationales und ausländisches Kapital in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und des Staatsvermögens.

Die Klage findet breite Unterstützung bei Gewerkschaften, sozialen Organisationen und weiten Teilen der Bevölkerung Paraguays, die einen Ausverkauf des Landes befürchten. In der vergangenen Woche demonstrierten tausende Schüler und Lehrer der Sekundarstufe gegen die durch das verabschiedete Gesetz ermöglichte Alleinherrschaft der Regierung unter Horacio Cartes von der rechtsgerichteten Colorado-Partei und gegen eine befürchtete Privatisierungswelle im Bildungsbereich. Auch Organisationen von Kleinbauern und Indigenen forderten die Überarbeitung des Gesetzes und die Wahrung der Demokratie.