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Neues Gesetz über Auslandsinvestitionen in Kuba

Gesetz soll dringend benötigtes Kapital in das sozialistische Land holen. Mehr Rechtssicherheit für Investoren. Gewinnssteuer um die Hälfte reduziert

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Kubanisches Parlament
Kubanisches Parlament

Havanna. Am vergangenen Samstag haben die mehr als 600 Abgeordneten des kubanischen Parlament ein neues Gesetz über Auslandsinvestitionen verabschiedet. Der Entwurf wurde bereits in den Wochen zuvor in den Provinzparlamenten diskutiert, wobei diverse Änderungen in den Gesetzestext mit eingearbeitet wurden. Das Investitionsgesetz soll dringend benötigtes Kapital in das sozialistische Land holen und stellt eine umfangreiche Neufassung der bestehenden Regelung von 1995 dar.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört neben größerer Rechtssicherheit für Investoren, die Reduzierung der Gewinnsteuer bei Joint-Ventures von 30 auf 15 Prozent. Außerdem wurde die Lohnsteuer von ehemals 25 Prozent abgeschafft und diverse Höchststeuersätze reduziert. Die Gewinnsteuer wird künftig in den ersten acht Jahren eines Joint-Ventures erlassen. Neben den Staatsunternehmen dürfen nun auch Kooperativen und Kleinbauern mit ausländischen Investoren zusammenarbeiten. Privatbetrieben bleibt dies weiterhin untersagt.

Kuba will mit dem Gesetz jährlich zwischen 2 und 2,5 Milliarden US-Dollar an ausländischen Investitionen anlocken. "Wenn die Wirtschaft nicht auf einem Level von gut sieben Prozent wächst, sind wir nicht in der Lage uns zu entwickeln", sagte der Minister für Handel und Auslandsinvestitionen, Rodrigo Malmierca vergangenen Freitag im kubanischen Fernsehen. Im Jahr 2011 hat die Kommunistische Partei Kubas (PCC) einen umfangreichen Reformplan bis ins Jahr 2016 verabschiedet, mit dem Ziel, einen "nachhaltigen und wohlhabenden Sozialismus" zu schaffen und die Folgen der Sonderperiode nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion zu überwinden. Neben der Vereinheitlichung der Währung war auch die Neufassung des Investitionsgesetzes vorgesehen.

Das neue Gesetz öffnet nun auch erstmals alle Sektoren der kubanischen Wirtschaft für Auslandsinvestitionen – mit Ausnahme von Bildung, Gesundheit und den Streitkräften. Der Lohn für die Beschäftigten kann künftig flexibler zwischen den Parteien ausgehandelt werden, wobei alle Arbeitskräfte weiterhin über staatliche Agenturen vermittelt werden. Diese waren wegen ihrer Ineffizienz und ihrem Hang zur Korruption häufig Gegenstand von Kritik. Künftig sollen sie nicht mehr Geld einstreichen, als zu ihrem Unterhalt notwendig.  Zusammen mit dem Gesetz wird auch ein umfangreicher Katalog mit bevorzugten Investitionsobjekten veröffentlicht. Kapital wird vor allem für die Landwirtschaft, die Industrie und die Erneuerung der Infrastruktur gesucht.

Während der Parlamentsdebatte wurden einige dutzend Vorschläge aufgenommen, vor allem der Schutz der nationalen Souveränität und die Rechte der kubanischen Arbeiter standen dabei im Mittelpunkt. Das Gesetz sowie alle zugehörigen Bestimmungen wird innerhalb von 90 Tagen in Kraft treten.