Venezuela / Politik

Gesetz zur Förderung freier Software in Venezuela in Kraft

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Mitglieder des Kollektivs Freier Technologien und Abgeordnete der Nationalversammlung aus der Kommission für Wissenschaft, Technologie und Innovation feiern die Verabschiedung des Gesetzes. Transparent: "Entweder wir schaffen Neues oder wir verfehlen unser Ziel"
Mitglieder des Kollektivs Freier Technologien und Abgeordnete der Nationalversammlung aus der Kommission für Wissenschaft, Technologie und Innovation feiern die Verabschiedung des Gesetzes. Transparent: "Entweder wir schaffen Neues oder wir verfehlen unser Ziel"

Caracas. Seit vergangenem Sonntag ist in Venezuela das sogenannte Gesetz der Informationsregierung in Kraft (Ley de Infogobierno), das zur Förderung freier Technologien in dem südamerikanischen Land beitragen soll. Das Parlament nahm in zweiter Lesung das Gesetzesprojekt an, das alle öffentlichen Institutionen dazu verpflichtet, mit freier Software zu arbeiten. Innerhalb von zehn Monaten soll die Umstellung vollzogen sein.

Der Rechtsrahmen, bestehend aus 84 Artikeln, enthält Regeln, Grundsätze und Leitlinien für den Einsatz von freien Informationstechnologien in allen staatlichen und Regierungseinrichtungen. Damit soll die Verwaltung verbessert und für die Bevölkerung "als Kontrolleure und Nutzer" der Zugang zu Informationen erleichtert werden. Darüber hinaus, so die offiziellen Erläuterungen, gehe es darum, die technologische Souveränität sicherzustellen.

Der Aktivist des "Nationalen Kollektivs Freier Technologien", Kenny Ossa, begrüßte die Neuregelung. Diese sei in einem demokratischen Prozess mit dem "gesetzgebenden Volk" gemeinsam entwickelt worden. "Wir als freie Software-Gemeinschaft haben uns an allen Arbeitssitzungen mit den Abgeordneten der Kommission für Wissenschaft, Technologie und Innovation der Nationalversammlung beteiligt, um dieses Gesetz zu auszuarbeiten", sagte Ossa.

Kommissionspräsident Guido Ochoa erklärte, es handele sich um "ein demokratisches Gesetz, das den Menschen die Türen der Regierung öffnet." So bestimme Artikel 74, dass "die in den Archiven und Registern der staatlichen Behörden und der Regierung enthaltene Information öffentlich ist", außer im Fall von Daten, "über die Ehre, das Privatleben und die Reputation von Personen sowie die Sicherheit und Verteidigung der Nation."

Die Neuregelung war das Ergebnis einer Volksbefragung in den 24 Bundesstaaten, bei der das Gesetzesprojekt bekannt gemacht und Vorschläge der Basisorganisationen aufgenommen wurden, um diese in die Ausarbeitung einzubeziehen.