Argentinien / Wirtschaft

US-Richter gibt argentinische Staatsgüter zur Pfändung frei

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Das Wirtschaftsministerium unter Axel Kicillof spielt den neusten Richtspruch herunter
Das Wirtschaftsministerium unter Axel Kicillof spielt den neusten Richtspruch herunter

New York/Buenos Aires. Im argentinischen Schuldenstreit ist der US-amerikanische Richter Griesa den Forderungen der klagenden Hedgefonds nachgekommen und hat Staatsgüter des südamerikanischen Landes zur Beschlagnahmung freigegeben.

Da Argentinien im Jahr 2013 versäumt habe, dem US-Gericht angeforderte Dokumente vorzuzeigen, hat der Richter als Sanktion argentinische Vermögenslagen in den USA zum privatwirtschaftlichen Besitz und damit als beschlagnahmbar deklariert. Ausgenommen sind diplomatische und militärische Einrichtungen.

Das Wirtschaftsministerium Argentiniens spielt den Beschluss indes herunter. Die Gläubiger hätten nur eine Erklärung des Richters bewirkt, die keinerlei praktische Konsequenz habe, heißt es in einer Pressemitteilung. Zunächst hebt das Ministerium hervor, dass Richter Griesa den Forderungen der Kläger gegenüber der Zentralbank und den Energieunternehmen Enarsa und YPF nicht nachgekommen sei. Das heißt, dass diese Einrichtungen nicht von den Gläubigern beschlagnahmt werden können. In der Stellungnahme wird nicht thematisiert, wie die argentinische Regierung gegen den jüngsten Beschluss des US-Richters vorzugehen plant.

Im Jahr 2002 hatte die argentinische Regierung nach der Staatspleite mit den meisten Gläubigern einen Schuldenschnitt vereinbart. Einige US-Hedgefonds ließen sich nicht darauf ein und klagten auf die Rückzahlung der vollen Schuldensummer von rund 1,3 Milliarden Dollar. Problematisch für das Land ist vor allem eine Klausel in dem Urteil, die Argentinien zwingt, die Forderungen der Hedgefonds vor allen anderen Schuldenrückzahlungen zu bedienen.

Argentinien weigert sich, dem Richtspruch nachzukommen, da es unter anderem fürchtet, dass die Schuldnergruppen, die dem Schuldenschnitt einst zustimmten, sich auf eine festgelegte Gleichbehandlung der Gläubiger berufen und dann ebenfalls die volle Summe einfordern. Das würde dem Land zusätzliche Forderungen in Höhe von 120 Milliarden US-Dollar einbringen. Mitte 2014 verabschiedete die argentinische Regierung ein Gesetz, das den Umtausch der einst nach US-Recht ausgegebenen Staatsanleihen in Schuldscheine basierend auf argentinischem Recht vorsieht. Damit wäre das US-Gericht nicht mehr befugt, die Auszahlung an die Gläubiger, die einst dem Schuldenschnitt zustimmten zu verhindern. Im Juni 2015 entschied Richter Griesa, dass neben den klagenden Hedgefonds auch andere Investoren, insgesamt 500, im Schuldendienst bevorzugt behandelt werden müssen. Damit würden auf Argentinien weitere Forderungen von insgesamt 5,4 Milliarden US-Dollar hinzukommen.