UN beschließen Grundprinzipien für internationales Insolvenzrecht

Recht eines Staates, Umschuldungs- und Insolvenzverfahren, selbst zu bestimmen, soll gestärkt werden. 136 Länder dafür, EU enthält sich

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Argentiniens Außenminister Héctor Timerman nach Verkündung der Entscheidung der Generalversammlung
Argentiniens Außenminister Héctor Timerman nach Verkündung der Entscheidung der Generalversammlung

New York/Buenos Aires. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat einen internationalen Rechtsrahmen für staatliche Umschuldungsverfahren beschlossen. Sie reagiert damit auf eine Initiative, die Argentinien vor einem Jahr angestoßen hat und die insbesondere von der Gruppe von Ländern des globalen Südens (G77) getragen wird, der mit 134 Mitgliedern größten Gruppe innerhalb der UN.

Die beschlossenen neun Grundprinzipien sollen die Basis für ein internationales Insolvenzrecht bilden. Sie stärken das Recht eines Staates, seine makroökonomische Politik, dazu gehören auch Umschuldungs- und Insolvenzverfahren, selbst zu bestimmen. Das Verfahren soll transparent und unparteiisch gehandhabt werden. Sobald ein Mehrheitsbeschluss bei einem Insolvenzverfahren vorliegt, darf dieser nicht von einer Minderheit gekippt werden. Ausländische Gerichte dürfen keinen Einfluss auf das Verfahren haben, das heißt, Klagen vor ausländischen Gerichten gegen die Umschuldungsprozesse wie im Falle Argentiniens geschehen, sollen zukünftig ausgeschlossen werden.

Die Grundprinzipien sind das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die die UN-Generalversammlung im vergangenen Jahr ins Leben gerufen hat und deren Aufgabe es ist, globale Richtlinien für staatliche Insolvenzverfahren zu erarbeiten.

Im Vorfeld der Abstimmung haben 19 Wirtschaftswissenschaftler, darunter Griechenlands ehemaliger Finanzminister Yanis Varoufakis und der französische Ökonom Thomas Piketty, sich in einem offenen Brief für diese Prinzipien ausgesprochen.

Insgesamt votierten 136 der 193 UN-Mitgliedsländer für die Initiative. Die EU-Länder waren von dem Rat der Europäischen Union dazu aufgerufen, sich zu enthalten. In dem veröffentlichten "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates wurde dies damit begründet, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) die angemessenere Institution für diese Abstimmung sei. Außerdem seien die Grundprinzipien unvereinbar mit den institutionellen Strukturen der EU.

Der argentinische Außenminister Héctor Timerman und Argentiniens Wirtschaftsminister Axel Kicillof reisten zur Abstimmung nach New York. Timerman sprach nach dem Votum von einer Resolution, die an alle Länder, die eine Schuldenkrise durchlaufen haben oder durchlaufen werden, gerichtet ist, damit diese sich nicht dem Gesetz des Stärkeren noch der Diktatur der Märkte beugen müssten. "Es ist ein Weg, den Piraten des 21. Jahrhunderts eine Grenze zu setzen. Kein Land soll so leiden, wie es Argentinien getan hat", fügte Wirtschaftsminister Kicillof hinzu. Dies sei ein fundamentaler Schritt, um "eine Welt frei von Geierfonds" zu erreichen.

Allerdings sind die Entscheidungen der Generalversammlung nicht völkerrechtlich bindend. Sie stellen lediglich eine Empfehlung dar, haben aber dadurch politisches Gewicht, da sie einen Mehrheitsentschluss der Mitgliedsstaaten darstellen.