Senat in Argentinien entscheidet für souveräne Schuldenpolitik

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Der argentinische Senat hat der Gesetzesinitiative für die souveräne Verhandlung von Auslandsschulden zugestimmt
Der argentinische Senat hat der Gesetzesinitiative für die souveräne Verhandlung von Auslandsschulden zugestimmt

Buenos Aires. Der argentinische Senat hat einer Gesetzesinitiative für die souveräne Verhandlung von Auslandsschulden zugestimmt. Sie gründet auf den im September von der UN-Generalversammlung beschlossenen Grundprinzipien für internationales Insolvenzrecht. Die von der Exekutive eingebrachte Initiative wurde am vergangenen Mittwoch einstimmig und fraktionsübergreifend bewilligt.

Die insgesamt neun "Grundprinzipien der Restrukturierungsprozesse von eigenstaatlicher Verschuldung" waren von den Vereinten Nationen im September beschlossen worden. Argentinien hatte vor rund einem Jahr zusammen mit der Gruppe der 77 in der UN eine Initiative für mehr Souveränität bei staatlichen Insolvenzverfahren angeregt. Durch die Resolution sollen Staaten ihre Auslandsschulden mit externen Gläubigern unabhängig von internationalen Organisationen und Institutionen verhandeln können.

Obwohl die Resolution nicht rechtsverbindlich ist, wird sie von den Parlamentariern als bedeutsam für die aktuelle Schuldenpolitik eingestuft. Sie mache deutlich, "dass die öffentliche Daseinsgrundlage eines Landes gegenüber privatwirtschaftlichen Interessen zu verteidigen ist", sagte der Sprecher des Auswärtigen Ausschusses im Senat, Ruperto Godoy.

Mit den neun Umschuldungs-Prinzipien wird etwa der Mehrheitsbeschluss bei Schuldentilgungen festgeschrieben. Dass durch die Blockadehaltung weniger Gläubiger das Auszahlungsverfahren an die mehrheitlichen Schuldner gestoppt werden kann, wie im Fall Argentiniens geschehen, wäre demnach nicht mehr möglich. Jegliche Einflussnahme Dritter im Verhandlungsprozess solle zudem vermieden werden. Dies gilt sowohl für ausländische Gerichte, als auch für private Unternehmen. Weitere Schwerpunkte setzt die Resolution bei der Beachtung eines wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Wachstums der verschuldeten Staaten und bei der Einhaltung der Menschenrechte im Verhandlungsprozess.