Mexiko-Stadt. Weil sie die Umwelt schädigen und ihre Landrechte verletzen, gehen indigene Gemeinschaften in Mexiko gegen verschiedene Projekte aus dem Energie- und Infrastruktursektor vor – und haben damit durchaus Erfolg. In 15 Fällen verfügten die Gerichte eine vorläufige Suspendierung der jeweiligen Projekte.
Wie die kubanische Nachrichtenagentur Prensa Latina berichtet, zählt zu den gestoppten Projekten der Bau einer riesigen Windkraftanlage im Istmo de Tehuantepec im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos. Hier klagte die Gemeinschaft auf Nichteinhaltung der Umweltgesetze und Verletzung der Menschenrechte der indigenen Bewohner. Aufgrund ihrer Einsprüche liegt das Projekt seit vier Jahren auf Eis. Mit der selben Argumentation stoppten die Bundesrichter zwei Wasserkraftwerke in Veracruz und Puebla. Eine ähnliche Beschwerde blockiert den Bau der Autobahn zwischen Toluca und Naucalpan. Die Mehrheit der 15.000 Indigenen aus zwei betroffenen ansässigen Gemeinden spricht sich gegen den Bau aus.
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Die Summe der Investitionen der gestoppten Projekte wird laut dem Fernsehsender ConceptoTV3 auf über 22 Milliarden Pesos, mehr als eine Milliarde Euro, geschätzt.
Indigene Rechte würden die Gerichte in den nächsten Jahren weiter massiv beschäftigen, zeigte sich José Antonio Lara Duque vom Menschenrechtszentrum "Zeferino Ladrillero" gegenüber Prensa Latina überzeugt. Er berät gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen die autochthone Bevölkerung in verschiedenen mexikanischen Bundestaaten in Rechtsfragen rund um Energie-, Infrastruktur,- oder Kommunikationsprojekte. Kollektive und individuelle Rechte der indigenen Gemeinschaften stünden wirtschaftlichen Interessen der Unternehmer und Investitionen in Millionenhöhe gegenüber. Die Megaprojekte als Bestandteil der Energiereform der Regierung seien hauptsächlich auf indigenen Ländereien geplant, führte Lara aus. Bundesregierung und Projektbetreiber wären nach Artikel 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO verpflichtet, in einem Konsultationsprozess um Zustimmung der betroffenen Gemeinden zu ersuchen.