Sonderwahlbezirke für Opfer des Konflikts in Kolumbien im Visier der Rechten

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Sonderzonen in Kolumbien sollen die Mitsprache der Opfer garantieren
Sonderzonen in Kolumbien sollen die Mitsprache der Opfer garantieren

Bogotá. Die rechte politische Opposition in Kolumbien wendet sich zunehmend gegen die Schaffung von Sonderwahlbezirken für die Opfer des bewaffneten Konflikts. Nachdem die Sonderjustiz für den Frieden (JEP) in letzter Sekunde und mit fragwürdigen Änderungen vom Parlament verabschiedet wurde, widmet sich die politische Rechte nun auf diesem Gebiet ihrem Kampf gegen die Umsetzung des Friedensvertrags zwischen Regierung und der ehemaligen Farc-Guerilla.

Gemäß dem Friedensvertrag erhalten die Opfer des bewaffneten Konflikts für die Legislaturperioden 2018-2022 und 2022-2026 zusätzliche 16 Sitze im Repräsentantenhaus. Dafür sollen 16 Sonderwahlbezirke in den vom Konflikt am stärksten betroffenen Gebieten geschaffen werden.

Der Senat stimmte der entsprechenden Gesetzgebung Ende November mit 50 Ja-Stimmen und sieben Gegenstimmen zu. Mit einer juristisch und politisch äußerst fragwürdigen Argumentation bestritt der Senatpräsident das Zustandekommen des nötigen Quorums: Gemäß des Reglements muss mindestens die Hälfte des Senats einem Gesetz zustimmen. Der kolumbianische Senat hat zwar 102 Sitze, allerdings sind aktuell drei Senatoren aufgrund strafrechtlicher Untersuchungen suspendiert. Damit liegt das Quorum bei 50 Stimmen.

Dies sieht auch Präsident Juan Manuel Santos so. Nach dem Entscheid des Senatspräsidenten, der die Gesetzgebung für gescheitert erklärte, rief die Regierung das Verfassungsgericht um Klärung an. Dort erhielt Präsident Santos jedoch eine Abfuhr, das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Die Regierung sucht nun nach einer Möglichkeit, die Sonderwahlbezirke auf dem Verordnungsweg zu schaffen.

Auf den Entscheid des Senatspräsidenten hin reichten Opfergruppen eine Grundrechtsklage wegen Verletzung ihres Rechtsanspruchs ein. Am 11. Dezember 2017 entschied ein Verwaltungsgericht in Bogotá zu ihren Gunsten und forderte den kolumbianischen Kongress zur Ratifizierung der Gesetzgebung auf. Der Senat bestreitet die Zuständigkeit der Justiz, während die Regierung den Entscheid begrüßt. Weitere juristische und politische Auseinandersetzungen sind damit programmiert.

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