Juristischer Widerstand gegen Sicherheitsgesetz in Mexiko

Mehrere Klagen vor mexikanischen Gerichten anhängig. Auch OAS-Kommission eingeschaltet. Verfestigung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen befürchtet

Mexiko-Stadt. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen aus Mexiko, den USA und Europa haben gemeinsam eine Beschwerde bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission gegen das umstrittene neue Sicherheitsgesetz in Mexiko eingereicht. Zugleich sind mehrere Klagen bei Gerichten im Land vorgelegt worden.

Präsident Enrique Peña Nieto hatte das Gesetz zur inneren Sicherheit (Ley de Seguridad Interior) am 21.Dezember 2017 verkündet, nachdem es zuvor vom Senat und dem Abgeordnetenhaus mit Mehrheit angenommen worden war. Laut Regierung ist es eine Reaktion auf die ungebremste Eskalation der Gewalt im Land. Das Jahr 2017 war mit 25.000 Morden das bisher blutigste des 2006 begonnen "Kriegs gegen die Drogen", der bisher mehr als 170.000 Tote und 25.000 Verschwundene hinterlassen hat.

Durch das Regelwerk werden der Exekutive weitgehende sicherheitsrechtliche Befugnisse eingeräumt. Zu einer hitzigen Debatte führte vor allem die Möglichkeit, das Militär zur Wahrung der "inneren Sicherheit" einzusetzen. Zwar ist die Verwendung von Soldaten im Inneren bereits eine jahrelange Regierungspraxis in Mexiko, doch laut Santiago Aguiree, Vizedirektor des Menschenrechtszentrums Miguel Augustín Pro Juárez, stellt das Sicherheitsgesetz gerade deswegen eine Bedrohung für die Menschenrechte dar, weil es "eine ineffiziente Politik in Gesetzesform gießt." Die Nationale Menschenrechtskommission warnte davor, dass das Gesetz den "schrankenlosen Einsatz des Militärs" im Inland begünstigen könne. In den letzten Jahren waren immer wieder Militärangehörige in Menschenrechtsverletzungen verwickelt.

Auch international stieß das Sicherheitsgesetz auf starke Bedenken. So äußerten unter anderem der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Amnesty International und die Interamerikanische Menschenrechtskommission Zweifel, ob es mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Mexikos in Einklang stehe.

Die Debatte wird seit Anfang des Jahres auch juristisch geführt. Unter anderem legte die Nationale Menschenrechtskommission Verfassungsbeschwerde ein, die vom mexikanischen Verfassungsgericht jedoch als unzulässig abgewiesen wurde. Zuletzt reichten Anfang März 28 Nichtregierungsorganisationen Beschwerde bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten ein.

Zuvor hat bereits die mexikanischen Nichtregierungsorganisation Projekt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Proyecto de Derechos Ecónomicos, Sociales y Culturales, ProDesc) am 6. Februar Klage vor einem Verwaltungsgericht in Mexiko-Stadt eingereicht. Die Organisation argumentiert, dass der Staat mit dem Sicherheitsgesetz nicht nur allgemein seine menschenrechtlichen Pflichten vernachlässigt, sondern speziell die Rechte von Frauen und insbesondere von Menschenrechtsverteidigerinnen verletzt. So gebe es keine Regelungen zur Vermeidung von Diskriminierung von Frauen oder geschlechterspezifischer Gewalt. Norma Cacho, Mitarbeiterin von ProDesc, führt aus, es gebe viele Belege dafür, "dass Frauen in Konfliktsituationen speziellen Risiken ausgesetzt sind." Beispielsweise seien Repressionsmaßnahmen im Rahmen von militärischen Einsätzen gegen Frauen häufig sexueller Natur. Außerdem treffe das Sicherheitsgesetz keine Vorkehrungen, welche die Möglichkeiten von Frauen sich für soziale Belange einzusetzen schützt, wie es verschiedene internationale Übereinkommen und das mexikanische Recht selbst vorsehen.

Die Verfassungswidrigkeit des Sicherheitsgesetzes ergebe sich zudem daraus, dass es dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspreche, "weil es weder geeignet noch notwendig ist, um seinen angestrebten Zweck zu verwirklichen". Außerdem seien die Kernbegriffe wie etwa "Bedrohung der inneren Sicherheit" vage definiert und würden die Möglichkeit eröffnen, das Militär gegen soziale Proteste einzusetzen, vor allem da das Gesetz keine klaren Regelungen über Transparenz- und Rechenschaftspflichten der ausführenden Organe enthält.

Bevor das Gericht über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, forderte es weitere Informationen von ProDesc an.