Argentinien: Debatte über die Legalisierung der Abtreibung geht in die Endrunde

Anhörungen vor Parlamentsausschuss abgeschlossen. Befürworter und Gegner der Legalisierung sowohl im konservativen Regierungslager wie in der Opposition

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Demonstration für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Argentinien am 29. Mai
Demonstration für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Argentinien am 29. Mai

Buenos Aires. Im Parlament von Argentinien wird die Gesetzesvorlage für eine Legalisierung der Abtreibung, die am 8. März in eingereicht wurde, intensiv debattiert. Vor dem Parlamentsausschuss wurden Vertreter von Verbänden und Kirchen sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angehört, darunter Ärzte, Philosophen, Menschenrechtler, Journalisten, Schriftsteller, Schauspieler und Betroffene, die über ihre Erfahrungen berichteten. Über 800 Vorträge wurden dabei bis zum Abschluss am letzten Dienstag gehalten. Am 13. Juni soll nun die Debatte im Parlamentsplenum stattfinden.

Im selben Zeitraum fanden mehrere Demonstrationen von beiden Seiten statt, so am 25. März unter dem Motto "Marsch für das Leben" gegen und am 29. Mai für die Legalisierung.

Die Diskussionsbeiträge hatten die unterschiedlichsten Ansätze, von der ethisch-moralischen Perspektive, über die rechtsphilosophische zur medizinischen und sozialpolitischen. Die Fronten sind in dieser Sache nicht eindeutig. Es gibt sowohl im konservativen Regierungslager wie in der Opposition Befürworter und Gegner.

Von konservativer Seite wurde überwiegend die religiöse Sichtweise angeführt und versucht, die Debatte auf ein Für- und Wider zur Abtreibung selbst mit starken emotionalen Komponenten zu führen. Eher für Erheiterung sorgte dabei der Ex-Bildungsminister und aktuelle Senator der Regierungspartei, Esteban Bullrich, mit der Veröffentlichung seines Gedichts "Ich liebe dich Mama", geschrieben aus der Sicht eines Fötus.

Aus dem Oppositionslager gab es jedoch ebenfalls Stimmen gegen die Legalisierung, so von Pater Jose Maria di Paola, einem bekannten Pfarrer aus den Armenvierteln, der diese als eine Auflage des Internationalen Währungsfonds bezeichnete und als Teil eines Plans, die Bevölkerung armer Länder zu reduzieren.

Mehrfach wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es um die Legalisierung einer gängigen und verbreiteten Praxis gehe, die durch die Strafandrohung nicht verhindert, sondern lediglich in die Illegalität gedrängt und so in unsicheren Bedingungen durchgeführt wird. Schätzungen zufolge finden jährlich zwischen 350.000 und 500.000 Schwangerschaftsabbrüche im Land statt. Offiziell starben vorletztes Jahr 43 Frauen an den Folgen einer Abtreibung, die Dunkelziffer dürfte aber wesentlich höher sein.

Ein Befürworter ist der aktuelle Gesundheitsminister Adolfo Rubinstein, der darauf hinwies, dass im Jahre 2014 über 47.000 Frauen wegen der Folgen illegaler Abtreibungen in öffentliche Krankenhäuser eingeliefert wurden und dass zwischen 2005 und 2014 die Anzahl an solchen Fällen um 20 Prozent gefallen sei, dank der Präventionspolitik und dem Einsatz neuer Medikamente wie Misoprostol. Sein Hauptargument ist, dass durch die Legalisierung die Sterblichkeit von Frauen deutlich sinken würde.

Damit stimmte er mit dem Hauptargument der Legalisierungsbewegung überein, dass der Staat gegenüber einer gängigen Praxis die Pflicht hat, diese zu regeln und dafür zu sorgen, dass sie in sicherer Form ausgeübt werden kann.

Die Juristin Raquel Asensio wies zudem darauf hin, dass es trotz der hohen Anzahl an Abtreibungen, in fünf Jahren nur 167 Anklagen wegen dieses Vergehens gegeben habe und es nur in zwei Fällen zu einer Verurteilung gekommen sei. Ein Gesetz jedoch, dass praktisch nicht angewendet wird und durch Strafandrohung nur dazu diene, eine bestimmte moralische Vorstellung durchzusetzen und dabei andere Rechte verletze, wie das auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, sei eindeutig verfassungswidrig.

Argentinien wurde bereits im Jahr 2016 von den Vereinten Nationen kritisiert, wegen fehlender bzw. unklarer und sogar widersprüchlicher Regelungen zu diesem Thema die Menschenrechte zu missachten.

Der Ausgang der Abstimmung am 13. Juni kann mit Spannung erwartet werden. Ein hoher Anteil der Abgeordneten und Senatoren hat sich bisher noch nicht positioniert.