Kuba / Kultur

Kuba fördert mit neuem Gesetz freie Filmschaffende

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Das neue Gesetz soll die kubanische Filmproduktion fördern
Das neue Gesetz soll die kubanische Filmproduktion fördern

Havanna. Mit dem "Decreto Ley 373" hat Kubas Regierung die Tätigkeit von freien Filmschaffenden als neue Option der "Arbeit auf eigene Rechnung" eingeführt. Hierzu werden drei neue Berufskategorien in die Liste der erlaubten Berufe des Privatsektors aufgenommen, wie das Nachrichtenportal Cubadebate meldet. Die unabhängigen Produzenten können künftig sowohl von kubanischen als auch von ausländischen Unternehmen unter Vertrag genommen werden.

"Auf diesem Weg wollen wir den Künstlern einen legalen Raum schaffen und ihre Arbeit anerkennen", erklärte der Präsident des kubanischen Instituts für Filmkunst und Filmindustrie (Instituto Cubano del Arte e Industria Cinematográficos, Icaic), Ramón Samada, gegenüber dem Portal. Diese werden zudem aufgefordert, ihre Verträge über Bankkonten zu unterhalten sowie sich beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eine der drei neuen Lizenzen zu besorgen. Neben dem weit gefassten "Betreiber und Vermieter von Equipment für die künstlerische Produktion" und dem Casting-Agenten kam auch der Beruf des Produzenten und Hilfskraft beim Film hinzu.

Darüber hinaus sieht das neue Gesetz, das die Weiterentwicklung der Filmproduktion des Landes zum Ziel hat, die Schaffung eines Fonds zur Entwicklung des kubanischen Kinos sowie eines Registers für unabhängige Filmschaffende vor. Dem Icaic wird weiterhin die zentrale Aufsicht über die kubanische Filmbranche zukommen. Neu ist, dass natürliche und juristische Personen, auch außerhalb Kubas, die unabhängigen Filmcrews unter Vertrag nehmen dürfen.

Die neuen Gesetze werden am 24. September in Kraft treten, bestätigte Icaic-Präsident Samada.