Peru: Alberto Fujimori erstmals wegen Zwangssterilisierungen vor Gericht

Nach zwei Jahrzehnten Untersuchungen der Justiz stehen die politisch Verantwortlichen wegen Verbrechen gegen die Menschheit vor Gericht

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Erstmals werden die massenhaften Zwangssterilisierungen unter Ex-Präsident Fujimori vor Gericht verhandelt
Erstmals werden die massenhaften Zwangssterilisierungen unter Ex-Präsident Fujimori vor Gericht verhandelt

Lima. Am Montag hat die von Opferverbänden langersehnte gerichtliche Anhörung im Fall der illegalen massenhaften Zwangssterilisierung unter der Regierung Alberto Fujimoris (1990-2000) begonnen. Erstmals sollen sich der Ex-Präsident sowie seine ehemaligen Gesundheitsminister als Mittäter vor einem peruanischen Gericht für die Verbrechen aus den Jahren 1996 bis 2000 verantworten.

Nach Informationen der peruanischen Ombudsbehörde wurden damals im Rahmen des "Nationalen Programms der reproduktiven Gesundheit und Familienplanung" 272.028 Tubensterilisationen sowie 22.004 Vasektomien durchgeführt, um die demographische Entwicklung in den armen, indigenen Bevölkerungsschichten zu kontrollieren.

1.307 der zwangssterilisierten Frauen hatten Anzeige wegen Verbrechen gegen die Menschheit gestellt. 2.575 weitere Anzeigen werden in zwei parallel laufenden Untersuchungen bearbeitet, deren Verhandlung vor Gericht noch aussteht. Auch der Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen widmet sich mittlerweile den Sachverhalten (amerika21 berichtete).

Bis zur jetzigen Verhandlung war es ein langer Weg: 2002 begannen die ersten Untersuchungen zu den Zwangssterilisierungskampagnen unter Fujimori, die insbesondere indigene Quechua-Frauen betrafen. "Die Untersuchungen liefen bis 2009 weiter, als sie erstmals zu den Akten gelegt wurden. 2011 wurde der Fall dann wieder aufgerollt", erklärt Milton Campos, Anwalt der Frauenrechtsorganisation Demus. 2016 verschwand der Fall erneut in den Archiven, bevor es 2018 ein weiteres Mal zur Wiederaufnahme kam.

Ein Antrag der Verteidigung der Angeklagten, den nun zu verhandelnden Fall aufgrund einer möglichen Verjährung einzustellen, war im Oktober 2020 vom Verfassungsgericht abgelehnt worden. Nun hofft Campos darauf, dass der Staat kohärent handelt, denn schließlich habe er bereits 2003 vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof die Verantwortung für die Verbrechen anerkannt.

"Es ist wichtig, dass die juristische Untersuchung auf faire Weise abläuft. Das bedeutet, die Opfer weder zu diskriminieren noch zu viktimisieren", betont die Anwältin der Geschädigten, María Ysabel Cedano. Auch müsse man einen "geschlechtssensiblen und interkulturellen" Ansatz wählen, bei dem die Aussagen der Betroffenen ernstgenommen werden.

Gerade dieser Bitte war man aber am Montag noch nicht nachgekommen: Die Anhörung musste unterbrochen werden, da nur unzureichend Dolmetscher zur Verfügung standen, die den überwiegend quechuasprachigen betroffenen Frauen einen Zugang zum Prozess hätten ermöglichen sollen. Es war nur ein Übersetzer für das Quechua aus der Region Ayacucho zugegen. Opfer aus den Regionen Cusco oder Piura verfügten demnach über keinen angemessenen Dolmetscher, der die regionale Variante ihrer Muttersprache beherrschte.

Der Hauptangeklagte Alberto Fujimori erschien nicht zur virtuellen Verhandlung. Die Verteidigung des seit 2009 auch für weitere Menschenrechtsverbrechen inhaftierten 82-Jährigen gab an, dass er sich in keinem stabilen gesundheitlichen Zustand befinde.