Mexiko: UN-Ausschuss verurteilt strukturelle Straflosigkeit bei gewaltsamem Verschwindenlassen

Der UN-Ausschuss beendete seinen Aufenthalt in Mexiko mit der Forderung dem Verschwindenlassen von Personen ein Ende zu setzen

Der UN-Ausschuss beendete seinen Aufenthalt in Mexiko mit der Forderung dem Verschwindenlassen von Personen ein Ende zu setzen
Der UN-Ausschuss beendete seinen Aufenthalt in Mexiko mit der Forderung, dass dem Verschwindenlassen von Personen ein Ende gesetzt werden müsse

Mexiko-Stadt. Der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen (Committee on Enforced Disappearances, CED) hat die mexikanische Regierung dazu aufgefordert, eine Präventionspolitik auf nationaler Ebene zu verfolgen, um dem Verschwindenlassen von Personen ein Ende zu bereiten. Zu dieser Forderung kam der UN-Ausschuss, nachdem er vergangenen Freitag seinen Aufenthalt in Mexiko beendet hatte.

Das CED bereiste vom 15. bis zum 26. November zwölf Bundesstaaten Mexikos. Es traf dabei auf Regierungsmitglieder, Betroffene und Nichtregierungsorganisationen (amerika21 berichtete). Nach Abschluss der zwölftägigen Tour drückte die Delegation ihr Bedauern darüber aus, dass gewaltsames Verschwindenlassen in großen Teilen Mexikos weiterhin ein grundlegendes Problem ist. Strukturelle Straflosigkeit herrsche vor und befördere, dass solche Verbrechen weiter begangen werden. Um gegen die bestehende Problematik des Verschwindenlassens vorzugehen, sei deshalb das Verfolgen einer Präventionspolitik auf nationaler Ebene notwendig. Regierungsmitglieder müssten miteinbezogen und die Rechte von Opfern und Betroffener auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Reparation und die Garantie der Nichtwiederholung durchgesetzt werden.

Der Ausschuss kritisierte konkret auch Institutionen und Vorgehensweisen. Es mangle sowohl an Koordinierung zwischen zuständigen Behörden als auch an ausreichenden Befugnissen der Suchkommissionen auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene. Dies erschwere die Suche nach verschwundenen Personen maßgeblich. Bei Betrachtung der Straflosigkeit äußerte das CED, dass diese unter anderem auf Ursachen wie nicht effektive Ermittlungen bei entsprechenden Straftaten zurückzuführen seien, aber auch auf Weitergabe von Verantwortung. Der Zugang zu Gerechtigkeit werde ebenfalls erschwert, unter anderem aufgrund des Mangels an juristischer Unterstützung von Opfern. Auch scheitere das weitere Vorgehen bei diesen Fällen oftmals auch an der Passivität gerichtlicher Institutionen.

Trotz ihrer Kritik lobte die UN-Delegation Fortschritte der vergangenen Jahre. Diese bestünden in der Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Einzelbeschwerden. Diese seien aber auch auf legislativer und institutioneller Ebene vorzufinden. Das CED betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des implementierten Gesetzes zum Verschwindenlassen, des Nationalen Suchsystems und des sogenannten Opfergesetzes.

Nichtsdestotrotz stellte die Delegation fest, dass diverse Empfehlungen, die gegenüber Mexiko 2015 beziehungsweise 2018 ausgesprochen wurden, keine Umsetzung erfahren haben. Der ausführliche Bericht zum Mexiko-Besuch des CED wird voraussichtlich im März beziehungsweise April des kommenden Jahres veröffentlicht werden.

Aktuell gelten in Mexiko über 95.000 Personen als verschwunden. Im Fall von Verschwinden von Kindern, Jugendlichen und Frauen ist dabei ein auffälliger Anstieg zu verzeichnen. Im Kontext der Covid-Pandemie hat sich dieser Trend verstärkt, besonders auch Migranten zählen zur vulnerablen Gruppe.