Mexiko lässt Unterstützung der UNO in Fällen des Verschwindenlassens zu

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Der Fall der 43 Studenten aus Ayotzinapa ist der wohl bekannteste Fall von Verschwundenen in Mexiko in den letzten Jahren
Der Fall der 43 Studenten aus Ayotzinapa ist der wohl bekannteste Fall von Verschwundenen in Mexiko in den letzten Jahren

Mexiko-Stadt. Der mexikanische Staat erkennt die Zuständigkeit des "Ausschusses gegen das Verschwindenlassen (CED)" der Vereinten Nationen für alle Fälle seit Dezember 2010 an. Der amtierende Präsident, Andrés Manuel López Obrador, legte dem Senat diesbezüglich am vergangenen Mittwoch eine Erklärung zur Ratifizierung vor. Damit soll nun der UN-Ausschuss alle Beschwerden in diesem Bereich entgegennehmen und untersuchen dürfen.

Wie das Innenministerium im Juli 2020 informierte, sind in Mexiko seit dem Jahr 2006, als der damalige Präsident Felipe Calderón den sogenannten Krieg gegen die Drogen begonnen hat, 73.201 Menschen als verschwunden registriert worden.

"Angesichts des Ausmaßes dieser Krise hat die mexikanische Regierung die Suche nach Personen, einschließlich all jener, deren Aufenthaltsort unbekannt ist und die vermutlich aufgrund eines Verbrechens vermisst werden, zur Priorität erhoben", so der Präsident in dem Schreiben.

Der CED ist ein Kontrollorgan des "Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen" (ICPED) der Vereinten Nationen. Dieses Übereinkommen ist für Mexiko seit 23. Dezember 2010 in Kraft. Angenommen wurde es schon im Jahr 2006. Doch die Regierungen der Vorgänger López Obradors, Felipe Calderón und Enrique Peña Nieto, hatten sich geweigert, den Ausschuss zu akzeptieren. Der Beschluss jetzt erfolgt also mit zehn Jahren Verzögerung.

Das ICPED ist das erste internationale Übereinkommen, das den Umgang mit und die Ansprüche von Opfern des Verschwindenlassens regelt, darunter auch die gerechte und rasche Entschädigung von Betroffenen. Der Ausschuss ist für die Prüfung von Individual- und Staatenbeschwerden sowie von Staatenberichten zuständig. Zudem beschäftigt er sich mit der Bearbeitung von Suchanfragen über Verschwundene und mit der Untersuchung von schwerwiegenden Verstößen gegen das Abkommen.

Die Anerkennung der Zuständigkeit des UN-Ausschusses gibt Angehörigen von Opfern in Mexiko nun die Möglichkeit, auch die internationale Justiz einzuschalten.

Am heutigen 30. August wird der "Internationale Tag der Verschwundenen" begangen. Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko hat anlässlich dieses Gedenktages eine Pressemitteilung und ein Video veröffentlicht.