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Kuba bekommt neues Gesetz über Enteignungen

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Kommende Woche stimmt das kubanische Parlament über das "Enteignungsgesetz" ab
Kommende Woche stimmt das kubanische Parlament über das "Enteignungsgesetz" ab

Havanna. Das sozialistische Kuba arbeitet derzeit an einem neuen Gesetz über Enteignungen. Damit soll die Rechtssicherheit für Privatpersonen, Unternehmen und ausländische Investoren gestärkt und eine Lücke in der Gesetzgebung geschlossen werden.

Der Gesetzentwurf regelt die Enteignung aus Gründen des öffentlichen Nutzens oder des sozialen Interesses gemäß Artikel 58 der kubanischen Verfassung. Damit werden "das Recht auf Eigentum und dessen Nutzung garantiert" sowie konkrete Bedingungen und Verfahrensweisen für Enteignungen definiert, erklärte Kubas Ministerin für Finanzen und Preise, Meisi Bolaños.

Eine Enteignung muss vom Ministerrat genehmigt werden. Sie muss sich auf die "absolut unerlässlichen Eigentumstitel für das benannte öffentliche Interesse beschränken" und darf nur mit Entschädigung erfolgen, heißt es in dem Text. Im Falle von ausländischen Investitionen wird eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Handelswerts in frei konvertierbarer Währung gezahlt. Wird keine einvernehmliche Einschätzung erzielt, kann das Finanzministerium eine internationale Organisation auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung hinzuziehen, die mit einem Einigungsverfahren beauftragt wird. Ist eine Seite mit der Auswahl des Gutachters nicht einverstanden, entscheidet das Losverfahren aus einer Liste von Organisationen.

Bei der Enteignung von Wohngebäuden muss künftig "ein vergleichbares Gebäude in ähnlichem Zustand oder die zu dessen Erwerb notwendige Summe angeboten werden", erklärte die Ministerin. 

Enteignungen können aus 18 verschiedenen Gründen des öffentlichen oder sozialen Interesses erfolgen, darunter beispielsweise die Einrichtung öffentlicher Dienste und Infrastruktur oder die Nutzung und der Schutz natürlicher Ressourcen. Auch zeitweise Beschlagnahmungen, etwa zur Durchführung von Umweltstudien oder der Schaffung öffentlicher Infrastruktur, sind möglich. Sie erfordern stets die Zustimmung des Besitzers. Im Fall einer Ablehnung kann eine gerichtliche Anordnung erfolgen, wobei auch dann eine Entschädigung gezahlt werden muss.

Wie die Ministerin hervorhob, können Enteignungen angefochten werden und müssen sogar rückgängig gemacht werden, wenn das enteignete Eigentum nicht innerhalb von drei Jahren für den entsprechenden öffentlichen oder sozialen Zweck verwendet wird.

Der erste Entwurf des Enteignungsgesetzes (Ley de la Expropiación por Razones de Utilidad Pública o Interés Social) wurde im Frühjahr dieses Jahres vorgestellt und auf Basis von Vorschlägen aus der Wissenschaft und der breiten Öffentlichkeit überarbeitet. Kommende Woche soll das Gesetz auf der Sitzung des kubanischen Parlaments verabschiedet werden.