Mexiko-Stadt. Ein Bundesrichter hat die Einstellung der Arbeiten am Tren Maya in den Bereichen 3, 4, 5 Nord und 6 angeordnet. Damit sollen alle Vorgänge, die zu Abholzung oder Rodung von Waldflächen in den Gebieten führen würden, gestoppt werden, sagt das Mexikanische Zentrum für Umweltrecht Cemda (Centro Mexicano de Derecho Ambiental). Das Zentrum war eine der Organisationen, die die einstweilige Verfügung gegen das föderale Megaprojekt eingereicht hatten.
Nach 18 Monaten habe der erste Bezirksrichter des Bundesstaates Yucatán den Maya-Gemeinschaften von Campeche, Yucatán und Quintana Roo sowie den Organisationen, die die Gemeinschaften im Gerichtsprozess begleitet haben, die endgültige Aussetzung der Arbeiten zugesichert, so ein Cemda-Sprecher. Die Entscheidung des Richters stütze sich darauf, dass "die Fortsetzung der Abholzungs- und Rodungsarbeiten für den Bau des Megaprojekts Tren Maya, für die keine Genehmigungen für die Nutzungsänderung eingeholt wurde, dazu führen könne, dass Gemeinschaften und Organisationen irreparable Auswirkungen auf ihr Recht auf eine gesunde Umwelt erleiden."
Die folgenden Abschnitte sind von der Einstellung betroffen: Abschnitt 3 (Calkiní – Izamal), Abschnitt 4 (Izamal – Cancún), Abschnitt 5 Nord (Cancún – Playa del Carmen) und Abschnitt 6 (Tulum – Chetumal). Um die Einstellung der Arbeiten zu klären, griff das Gericht die Argumentation des Kollegialgerichts für Arbeits- und Verwaltungssachen des 14. Bezirks auf und stellte fest, dass "die vorläufigen Genehmigungen, die auf der Grundlage des Abkommens für die Ausführung der Bauarbeiten der Bahnstrecke erteilt wurden, nicht die Genehmigungen ersetzen, die eine technische und wissenschaftliche Studie vor den Arbeiten voraussetzen. Das Fehlen einer solchen Genehmigung gefährdet an sich schon das Ökosystem, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, denn dadurch wird ermöglicht, dass mit den Arbeiten begonnen wird, ohne die Auswirkungen der möglichen Schäden zu kennen, wobei die Umweltschäden in vielen Fällen irreparabel sind".
Die Maya-Gemeinschaften sowie das Mexikanische Zentrum für Umweltrecht fordern von der Justiz, dass diese die Einstellung der Arbeiten aufrechterhält und ausführt. Und die Justiz solle "in dem Fall mit größter Sorgfalt vorgehen, da bei vorherigen Einstellungen die Erfahrung gemacht wurde, dass die zuständigen Behörden die getroffenen Abmachungen nicht eingehalten haben".