Nach Sica-Konflikt verlässt Nicaragua den Zentralamerikanischen Gerichtshof

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Das Gebäude des Zentralamerikanischen Gerichtshof in Managua
Das Gebäude des Zentralamerikanischen Gerichtshof in Managua

Managua. Die Regierung Nicaraguas hat beschlossen, aus dem Zentralamerikanischen Gerichtshof (CCJ) auszutreten. Sie beklagt, dass dieser "seinen ursprünglichen Zweck als regionales Justizorgan nicht erfüllt".

In seiner Argumentation zum Austritt erläutert Außenminister Valdrack Jaentschke, dass die Satzung des Gerichts 1992 von den Präsidenten von Costa Rica, El Salvador, Honduras, Nicaragua und Panama beschlossen wurde. Das Abkommen wurde aber nur von Nicaragua, Honduras und El Salvador ratifiziert und es wurden auch nur von diesen Ländern Richter entsandt. Deshalb habe der Gerichtshof seinen ursprünglichen Zweck nicht erfüllen können.

Die Situation sei darüber hinaus unstimmig, sagte Jaentschke, weil der Gerichtshof entgegen jeder Logik den Entscheidungen des Zentralamerikanischen und Karibischen Justizrates (CJCC) unterliege. Dieser Rat hat eine komplett andere Länder-Zusammensetzung: Mitglieder sind Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panamá, Puerto Rico und die Dominikanische Republik. Dadurch werde die Entwicklung eines Zentralamerikanischen Gerichtshofs mit einer echten regionalen Integration verhindert, erklärte Jaentschke.

Der Auslöser für die Unzufriedenheit Nicaraguas mit den strukturellen Problemen im CCJ liegt demnach in der fehlenden Einigung um die Leitung des Zentralamerikanischen Integrationssystems (Sica) begründet. Das Amt des Sica-Generalsekretärs ist seit Mitte November 2023 nicht mehr besetzt. Der nicaraguanische Anwalt Werner Vargas trat damals von diesem Amt zurück, für das er für den Zeitraum 2022-2026 auf Vorschlag Nicaraguas ernannt worden war. Nach Mitteilung des regierungskritischen Onlinemediums Confidencial aus Nicaragua soll Vargas sein Amt aufgrund von Differenzen mit der Stabschefin seines guatemaltekischen Vorgängers Cerezo niedergelegt haben.

Das 1991 in Tegucigalpa gegründete Sica umfasst Belize, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama und die Dominikanische Republik als Vollmitglieder. Mexiko, die USA und andere Länder haben den Status regionaler Beobachter. Grundsätzlich wurde für die Geschäftsführung von Sica 2017 ein Rotationssystem vereinbart.

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Die Präsidentin von Honduras, Xiomara Castro, machte im Sommer 2024 den Versuch, eine Einigung für die Sica-Leitung zu erreichen. Nach dem Rücktritt von Vargas hatte Nicaragua drei Vorschläge in die Geschäftsführung eingebracht. Als letztes schlug das Land den ehemaligen Außenminister Denis Moncada, die sandinistische Abgeordnete Arling Patricia Alonso Gómez und die Familienministerin Johana Flores für die Geschäftsführung vor.

Auch dieser Vorschlag wurde von Mitgliedsländern abgelehnt. Die nicaraguanische Regierung machte direkt Costa Rica, Guatemala, Panama und die Dominikanische Republik dafür verantwortlich, den Vorschlag blockiert zu haben, und warf ihnen vor, sich in "die inneren und souveränen Angelegenheiten" des Landes einzumischen, indem sie versuchten, ihre "politischen Kriterien und Interessen" durchzusetzen.

Gegner der Regierung Nicaraguas wie der am im Februar 2023 zusammen mit 221 anderen Personen ausgewiesene Oppositionspolitiker Felix Maradiaga haben indes  die Länder der Region aufgefordert, Nicaragua aus dem Sica auszuschließen, "bis die Demokratie im Land wiederhergestellt" sei.

Aufgrund der fehlenden Einigung zur Sica-Führung hatte die Regierung Nicaraguas im Dezember beim CCJ einen Antrag auf ein Gutachten gestellt, um die Weigerung des Sica zu bewerten, eine Sitzung zur Wahl des neuen Sekretärs dieses Gremiums einzuberufen. Wegen struktureller Probleme im CCJ kam es in dieser Sache zu keinem Ergebnis.

Nicaraguas Außenminister erklärt als Problem dahinter, dass etwa Honduras eine Richterin für den CCJ ernannt habe. Diese könne ihr Amt jedoch erst antreten, wenn sie vom Zentralamerikanischen Justizrat vereidigt wurde. Dieser Rat befindet sich jedoch in den Händen Panamas, das auch kein Mitglied des Sica sei. Infolgedessen könne die Richterin ihr Amt nicht antreten.