Argentinien / Politik

Argentinien: Juristische Verfolgung gegen Kirchner

Oberstes Gericht bestätigt eine Vorentscheidung zur Entschädigung. Immobilien der Familie Kirchner sollen eingezogen werden

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Cristina Kirchner zu Zeiten als noch mehr zu feiern war
Cristina Kirchner zu Zeiten als noch mehr zu feiern war

Buenos Aires. In einem weiteren Akt in der juristischen Verfolgung (Lawfare) von Expräsidentin Cristina Kirchner hat der oberste Gerichtshof erneut durch Enthaltung eine Entscheidung der unteren Instanzen bestätigt. Diesmal geht es um die Berechnung der Höhe der Entschädigung, die von den Verurteilten im Prozess um die öffentlichen Arbeiten der Provinz Santa Cruz zu zahlen ist.

Zur Erinnerung: Cristina Kirchner und weitere Angeklagte waren verurteilt worden, weil zwischen 2009 bis 2015 dem Unternehmer Lázaro Baez angeblich 51 öffentliche Bauaufträge in der Provinz Santa Cruz zugeschanzt worden seien und dem Staat dabei ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei (amerika21 berichtete).

Der Prozess selbst war skandalös. Die Präsidentin war für die Verwaltung des Staatshaushaltes und Bauvorhaben der Provinzen gar nicht zuständig, wurde in zwei Jahren nicht ein Mal von Zeugen erwähnt, ihre Unterschrift tauchte in keinem einzigen Dokument auf. Die Urteilsbegründung lautete, abweichend von der ursprünglichen Anklage, dass sie als Präsidentin gewusst haben müsste, was unter ihrer Verwaltung passierte. Zur Last wurde ihr zudem die Unterzeichnung eines Dekrets im Jahr 2009 gelegt, das die Administration der Mittel für öffentliche Aufträge regelte. Dieses galt jedoch für das gesamte Land und nicht nur für diese Provinz und ist bis heute weiterhin gültig.

Es wurde ihr auch nicht nachgewiesen, illegale Zahlungen oder Zuwendungen erhalten zu haben. In zwei früheren und einem parallel geführten Prozess wurde sie vom Vorwurf der illegalen Bereicherung und der Geldwäsche freigesprochen.

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Aber auch die Festsetzung des vermeintlichen Schadens ist laut den Anwälten ein reines Konstrukt: Entgegen den Anträgen der Verteidigung wurden im Prozess nur drei von 51 Projekten begutachtet, die widersprüchlichen Ergebnisse jedoch von den Richtern verworfen. Sie hatten daraufhin selbst einen einzigen Fall analysiert und aus ihm geschlossen, dass es überhöhte Preise gegeben hatte. Diese projizierten sie dann auf die 50 restlichen Aufträge und rechneten daraus einen Schaden hoch, der von den Beklagten zu bezahlen sei.

Die Staatsanwälte wollen nun insgesamt 22 Immobilien der Familie Kirchner einziehen. Zum Teil gehören sie jedoch Sohn Máximo Kirchner und Tochter Florencia als Erben des 2010 verstorbenen Vaters und Expräsident Nestor Kirchner. Beide waren in diesem Prozess nicht angeklagt. In einem anderen, zwischenzeitlich eingestellten Prozess, waren sie der "kriminellen Vereinigung" beschuldigt worden, für vermeintliche Ereignisse, bei denen Florencia gerade einmal zwölf Jahre alt war. Aufgrund des Stresses, den ihr die Verfolgung durch Presse und Justiz verursachte, erkrankte sie schwer.

Die obersten Richter wendeten erneut den polemischen Artikel 280 der zivilen Prozessordnung an, gemäß dem sie sich der Bewertung eines Falles ohne Begründung enthalten können. Dies hatten sie bereits bezüglich des Haupturteils getan. Von einst neun Mitgliedern des obersten Gerichts sind nur noch drei im Amt, da die durch Tod und Alter bedingten Ausfälle nicht ersetzt wurden. Zwei von ihnen wurden in verfassungswidriger Form von Präsident Mauricio Macri ernannt. Einer von ihnen, Carlos Rosenkrantz, war der langjährige Anwalt der Mediengruppe Clarin, den erklärten Feinden von Expräsidentin Kirchner.