Venezuela / Medien

Der Tod und die Medien

Weshalb Berichte über den Gesundheitszustand des venezolanischen Präsidenten mit Vorsicht zu genießen sind

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Jose Rafael Marquina
Wieder mal im ABC-Interview: Jose Rafael Marquina

Der Wahlkampf in Venezuela wird vor allem über die Medien ausgetragen. Dass es dabei nicht immer sauber zugeht, zeigt eine Momentaufnahme aus den vergangenen Tagen. Das österreichische Boulevardblatt Kurier berichtete am 28. September über den amtierenden Präsidenten Hugo Chávez.

Dieser, so hieß es unter Berufung auf den venezolanischen Arzt Jose Rafael Marquina, leide unter einer "rapiden Verschlechterung" seiner Gesundheit. Ohne dass Marquina die Herkunft seiner Informationen klärt, teilt der Kurier mit, dass Chávez "Metastasen in der Leber und im Bereich der Nebennieren" habe.

Der Bericht, der sich auf einen Artikel der rechtskonservativen spanischen Tageszeitung ABC beruft, ist unter zwei Gesichtspunkten problematisch. Zum einen zeigt eine rasche Internetrecherche, dass der Internist Marquina in Florida lebt und dort offenbar Kontakte zu venezolanischen Exilgruppen pflegt.

Deutlich wird auch, dass er nicht an der Behandlung des venezolanischen Präsidenten beteiligt war und seine Quellen nicht offenlegt. Stattdessen prognostizierte Marquina Beginn des Jahres mehrfach den nahen Tod von Chávez.

Bereits im März zeigte er sich in der spanischen Zeitung ABC davon überzeugt, dass Chávez keine Wahlkampfauftritte durchführen kann. Später sagte er in anderen Medien den nahen Tod des Politikers voraus.

Eine seriöse Quelle sieht anders aus.

Zudem aber sind solche Berichte berufsethisch bedenklich – bei Ärzten und Journalisten.

Selbst wenn Marquina über richtige Informationen verfügen würde, verstieße er gegen die ärztliche Schweigepflicht. In Deutschland ist dieses Gebot sowohl im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) als auch in den Berufsordnungen der Landesärztekammern (§ 9 BO) geregelt.

"Neben den ausdrücklich normierten Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht im StGB, den Datenschutzgesetzen und in der BO folgt der Anspruch des Patienten auf Verschwiegenheit des Arztes aus einer Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag und aus dem durch das Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung", heißt es dazu in einem Merkblatt der Berliner Ärztekammer.

Selbst wenn die Aussagen des venezolanischen Arztes zutreffen – was der Autor für unwahrscheinlich hält, aber auch nicht ausschließen kann –, sind entsprechende Berichte höchst bedenklich. Offenbar wird hier mit Todesprognosen Wahlkampf betrieben.

Dass dabei in Venezuela ethische Bedenken nicht existieren, zeigen die dortigen Medien fast täglich. Erstaunlich aber ist, dass die niveaulosen Berichte auch von deutschsprachigen Medien transportiert werden. Es ist selbst beim Kurier fragwürdig, dass er über den SPÖ-Mann und amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer derart berichten würde.