Mexiko / Menschenrechte

Mexiko-Stadt führt Feminizid als Straftatbestand ein

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Gedenken an ermordete Frauen in Mexiko im Januar 2011
Gedenken an ermordete Frauen in Mexiko im Januar 2011

Mexiko-Stadt. Die Legislative Versammlung von Mexiko-Stadt (ALDF) hat durch eine Gesetzesreform Frauenmorde als eigenen Straftatbestand definiert. Die am 29. Juni einstimmig verabschiedete Reform sieht Gefängnisstrafen von 20 bis 60 Jahren für das als "Feminizid" bezeichnete Verbrechen vor. Gemeint sind Morde an Frauen aufgrund ihres Geschlechts, wie sie in Mexiko sehr häufig vorkommen. Die Höchststrafe von 60 Jahren kann verhängt werden, wenn zwischen Opfer und Täter vor dem Mord Beziehungen bestanden, seien sie emotional, familiär, beruflich oder in irgendeiner Form hierarchisch. Es müsse jedoch eine "Vorgeschichte der Misshandlung" des Opfers vorliegen, damit ein Mord an einer Frau als Feminizid eingestuft werden könne, erklärte der Abgeordnete der PRD, Julio César Moreno, gegenüber Medien.

Das Fraueninstitut von Mexiko-Stadt begrüßte die Änderungen am Strafgesetzbuch als eine Ausweitung der Rechte der Frauen. "Mit der Verabschiedung wird einmal mehr anerkannt, dass die Gewalt gegen Frauen eine Form der Diskriminierung ist und dass es in der Stadt null Toleranz für geschlechtliche Gewalt gibt", zitieren Medien eine Erklärung des Instituts.

Der Haupstadtdistrikt von Mexiko ist damit der bisher sechste Bundesstaat, in dem der Feminizid als Straftatbestand definiert wurde. Bisher hatten die Bundeststaaten Guerrero, Estado de México, Guanajuato, Morelos und Tamaulipas durch Reformen die explizite Bestrafung von Frauenmorden eingeführt.