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OAS hat US-Folterlager auf Kuba entdeckt

Menschenrechtsgremium der Regionalorganisation untersucht nach mehr als zehn Jahren erstmals den Fall eines Gefangenen der US-Basis

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Gefangene auf der Guantánamo-Basis
Gefangene auf der Guantánamo-Basis

San José/Guantánamo Bay. Gut zehn Jahre nach der Einrichtung eines Gefangenenlagers in Guantánamo wird die Interamerikanische Menschenrechtskommission

(CIDH) erstmals Vorwürfe wegen Verletzungen der Menschenrechte prüfen. Die Menschenrechtskommission der US-dominierten Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) wird nach Medienberichten den Fall des gebürtigen Algeriers Djamel Ameziane untersuchen, der vor über zehn Jahren in dem international massiv kritisierten Gefangenenlager auf der US-amerikanischen Militärbasis im Osten Kubas interniert wurde. Seither wurde dem inzwischen 45-Jährigen jegliches Gerichtsverfahren verweigert.

Ameziane arbeitete in der österreichischen Hauptstadt Wien in einem italienischen Restaurant. Nach der Verschärfung der österreichischen Ausländergesetze musste er das Land 1995 verlassen und geriet später in Afghanistan in die Hände des US-Militärs. Österreichische und internationale Medien gehen von der Unschuld des Mannes aus.

Die Menschenrechtsorganisation Zentrum für Justiz und Völkerrecht (CEJIL) hob in Erklärungen gegenüber der Presse hervor, dass sich das OAS-Gremium im Fall Amezianes erstmals des Schicksals eines Guantánamo-Gefangenen annimmt. Dies weise darauf hin, "dass es bislang keine effiziente interne Klage gegen die ungerechten Festnahmen und andere Verstöße auf der Basis gegeben hat".

Nach Angaben der kubanischen Nachrichtenseite Cubadebate.cu sind Vertreter des CEJIL, des New Yorker Zentrums für Verfassungsrechte und der "International Human Rights Law Clinic" unlängst mit Vertretern der in San José, Costa Rica, ansässigen OAS-Menschenrechtskommission zusammengekommen, um den Fall Amezianes zu besprechen. Bei der Zusammenkunft sei auch der Umstand diskutiert worden, dass sich die Gefangenen des US-Lagers auf Kuba "im juristischen Niemandsland" befinden.

Die Klage führenden Organisationen weisen darauf hin, dass die Gefangenen in Guantánamo meist nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, weil sie dort Verfolgung und Folter fürchten müssen. Auch seien alle Versuche gescheitert, sie in Drittstaaten zu überführen. Daher drohe ihnen das Schicksal, ohne Aussicht auf Freilassung in der völkerrechtswidrigen Haft zu verbleiben.

Die Antragsteller drängen zudem auf die Notwendigkeit, die Folgen des US-amerikanischen "National Defense Authorization Act" kritisch zu prüfen. Das am 31. Dezember 2011 von US-Präsident Barack Obama unterzeichnete Gesetz weitet die Befugnisse des Militärs aus, um künftig auch US-amerikanische Bürger und Ausländer auf Verdacht zeitlich unbegrenzt zu inhaftieren.