Weiter Ermittlungen gegen Hartmut Hopp

Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad war vergangenes Jahr nach Deutschland geflohen. Rund 20 Zeugen in Krefeld vernommen

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Fahndungsblatt für Hartmut Hopp bei Interpol
Fahndungsblatt für Hartmut Hopp bei Interpol

Krefeld/Santiago de Chile. Während in Chile das Ermittlungsverfahren gegen Hartmut Hopp, den ehemaligen Arzt der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad, auf Eis gelegt wurde, bleibt die Justiz in Deutschland am Ball. Oberstaatsanwalt Klaus Schreiber aus Krefeld bestätigte gegenüber amerika21.de, dass in der Sache rund 20 mutmaßliche Opfer des 68-Jährigen vernommen wurden. Es bleibt damit eng für den Justizflüchtling.

Der von Interpol gesuchte Hopp hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres nach Deutschland abgesetzt. Mit seiner offenbar gut geplanten Flucht über mehrere südamerikanische Länder entzog er sich einer drohenden fünfjährigen Haftstrafe in Chile wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch. Der frühere Arzt reiste über Frankfurt am Main nach Deutschland ein. Seither lebt er in Krefeld, wo das Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist.

Hopp wird unter anderem vorgeworfen, Bewohner der Sektensiedlung über Jahre hinweg mit Psychopharmaka und anderen Medikamenten gefügig gemacht zu haben. Auch soll er an der Ermordung von mindestens drei Widerstandskämpfern gegen die Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) beteiligt gewesen sein. Die inzwischen in Villa Baviera umbenannte Sektensiedlung Colonia Dignidad diente dem berüchtigten chilenischen Geheimdienst DINA während der Diktatur unter anderem als Folterzentrum.

Die Ermittlungen in mehreren Fällen dauern nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Schreiber an. Der zeitliche Abstand zu den mutmaßlichen Verbrechen Hartmut Hopps und die mangelnde Auskunftsbereitschaft der chilenischen Behörden erschwerten die Arbeit jedoch. "Wir haben deswegen ein Amtshilfeersuchen gestellt", so Schreiber. Allerdings seien auch die Vernehmungen in Deutschland schwierig, weil die Zeugen älter und zum Teil traumatisiert sind. "Die Vernehmungen haben sich mitunter über mehrere Tage gezogen", so Schreiber. Zudem seien Delikte wie die Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach deutschem Recht erst seit wenigen Jahren strafbar. Auch die Hopp zur Last gelegte Beihilfe zum sexuellen Missbrauch sei zum in Frage kommenden Zeitpunkt hierzulande in mehreren der vorliegenden Fälle noch nicht strafbar gewesen.

Anders stellt sich die Lage in Chile da. Doch dort hat der zuständige Ermittlungsrichter Jorge Zepeda das Verfahren Ende Oktober vorläufig eingestellt, nachdem die Bundesbehörden eine Auslieferung des Justizflüchtlings Hopp offiziell abgelehnt haben. In Artikel 16, Absatz 2, des Grundgesetzes heißt es: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden."

Die deutsche Anwältin mehrerer Colonia-Digidad-Opfer, Petra Schlagenhauf, bezeichnet die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Hopp in Chile als "folgerichtig". Die chilenische Justiz müsse nach Ablehnung des Auslieferungsgesuchs davon ausgehen, dass Hopp nicht nach Chile zurückkehren wird. Das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung habe sich zum Zeitpunkt der Flucht von Hopp noch im Ermittlungsstadium befunden. "Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen bei einer Rückkehr Hopps in den Zuständigkeitsbereich der chilenischen Justiz wieder aufgenommen werden könnten", so Schlagenhauf im amerika21.de-Gespräch.