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Oberster Gerichtshof stimmt Auslieferungsantrag für Hopp zu

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Fahndungsblatt von Hartmut Hopp bei Interpol
Fahndungsblatt von Hartmut Hopp bei Interpol

Santiago de Chile. In einem einstimmigen Beschluss hat der Oberste Gerichtshof Chiles den Auslieferungsantrag für den verurteilten Straftäter Hartmut Hopp genehmigt. Damit ist der Weg frei für ein offizielles Überstellungsgesuch der chilenischen Justiz an die deutschen Behörden. Gemäß dem Vorsitzenden des Berufungsgerichtes in Talca, Hernán González García, ist es nach der Entscheidung "begründet, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland um die Auslieferung des deutschen Staatsbürgers Hartmut Hopp zu ersuchen, damit dieser sich für seine Verbrechen verantworten kann."

Der ehemalige Leiter des Krankenhauses der Colonia Dignidad wurde im Januar 2013 zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe aufgrund der Beihilfe bei Vergewaltigung in vier Fällen sowie sexuellem Missbrauchs in 16 Fällen verurteilt. Nach Zeugenaussagen machte er Minderjährige durch den Einfluss von Medikamenten gefügig, damit sie sexuell missbraucht werden können.

Mit der Entscheidung folgte die zweite Kammer des Obersten Gerichtshofes dem Antrag von González García, der sich nach dem Urteil gegen Hopp im Januar 2013 für eine Auslieferung eingesetzt hatte.

Der chilenische Außenminister Alfredo Moreno bekräftigte, dass sein Ministerium mit der Justiz zusammenarbeiten wird, um die Überstellung Hopps zu erreichen: "Der oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung getroffen. Dort, wo wir kooperieren können, werden wir es natürlich tun", sagte Moreno. Dennoch betonte er, dass eine Auslieferung einzig von der deutschen Justiz abhängig ist.

Um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen, war Hopp mit seiner Frau Dorothea im Mai 2011 nach Deutschland geflogen. Chile hatte bereits kurz nach seiner Flucht einen Auslieferungsantrag gestellt, der aber von der Bundesregierung abgelehnt wurde, da deutsche Staatsangehörige nach Artikel 16 des Grundgesetzes nicht ausgeliefert werden.

Um ein erneutes Scheitern zu verhindern, ist es laut Gonzáles García "gerechtfertigt, auf die generellen Prinzipien des internationalen Rechts zurückzugreifen". Währenddessen spricht sich die chilenische Staatsanwältin Mónica Maldonado dafür aus, dass Hopp im Falle einer Ablehnung des Auslieferungsantrages die Strafe in Deutschland verbüßen müsste. Die Bedingungen dafür sind günstig, nachdem die Krefelder Staatsanwaltschaft im März 2013 angekündigt hatte, eine Übernahme der Strafvollstreckung sei möglich.