Uruguay gewinnt Rechtsstreit gegen Philip Morris

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Der Tabak-Konzern forderte von Uruguay einen Schadenersatz von mindestens 25 Millionen US-Dollar
Der Tabak-Konzern forderte von Uruguay einen Schadenersatz von mindestens 25 Millionen US-Dollar

New York/Montevideo. Das Weltschiedsgericht in New York hat die Klage des Tabakkonzerns Philip Morris gegen Uruguay "vollumfänglich abgelehnt". Dies gab Uruguays Präsident Tabaré Vázquez bei einer Ansprache an die Bevölkerung bekannt.

Sechs Jahre nachdem der weltgrößte Privat-Hersteller von Tabakprodukten vor dem Weltbank-Schiedsgerichts (ICSID) geklagt hatte, steht das Urteil nun fest: Eindeutig zugunsten Uruguays. Vázquez hob hervor, dass das Gericht "besonders auf die Vorsorge für die Gesundheit eingegangen ist" und fuhr fort: "Es darf nicht sein, dass kommerzielle Interessen, über das fundamentale Menschenrecht auf Leben und Gesundheit gestellt werden. Wir haben gezeigt, dass wir Verträge einhalten und uns trotzdem unerschütterlich für die Gesundheit der Bevölkerung einsetzen."

Die strikte Anti-Tabak-Gesetzgebung Uruguays hatte der Präsident und Onkologe 2008 in seiner ersten Amtszeit eingeführt. Seitdem sind Zigarettenpackungen zu zwei Dritteln mit abschreckenden Bildern versehen. Bezeichnungen wie "light" sind nicht mehr zulässig und Menthol-Zigaretten verboten. Im Kampf gegen den Tabakkonsum kann Uruguay in den vergangenen Jahren Erfolge vorweisen: Die Zahl der Herzinfarkte ging um 22 Prozent zurück, 16 Prozent der Raucher überwanden  ihre Nikotinsucht.

Philipp Morris hat seinen internationalen Sitz in Lausanne und berief sich bei seiner Klage auf ein schweizerisch-uruguayisches Investitionsschutzabkommen aus dem Jahr 1988. Seine Argumentation stützte der Konzern auf die darin enthaltenen Punkte "indirekte Enteignung" und "gerechte und billige Behandlung". Durch die strenge Tabakgesetzgebung sei das Unternehmen indirekt enteignet worden. Der Markenname sei durch die vielen Auflagen nichts mehr wert. Diese Argumentation war juristisches Neuland. Normalerweise klagen Konzerne gegen eine direkte Enteignung, wie etwa dem Entzug von Abbaurechten.

Das Schiedsgericht stellte in seinem Entscheid fest, dass die eklatante Verletzung eines Markennamens theoretisch eine ungerechtfertigte Enteignung darstellen kann. Aber Markenschutz bedeute lediglich, dass niemand ein Produkt gleichen Namens verkaufen darf. Staatliche Eingriffe in Markenrechte seien jedoch völlig legitim, zumal wenn sie anerkannte Ziele ‒ in diesem Fall den Gesundheitsschutz ‒ verfolgen. Der Eingriff dürfe nur nicht diskriminierend erfolgen, was in Uruguay nicht der Fall sei, da alle Zigarettenhersteller gleichermaßen betroffen sind. Verworfen wurde das Argument des Konzerns, ohne die Auflagen noch profitabler gewesen zu sein.

Das Urteil ist nicht nur für das südamerikanische Land ein Erfolg, sondern auch für die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die für Uruguay als Sachverständige in dem Prozess auftrat. Schon 2005 ist die WHO-Tabakkonvention in Kraft getreten, die Zigarettenproduzenten mit einem Werbeverbot belegt. 168 Staaten haben den Vertrag bis dato unterzeichnet,  zwei Drittel der Länder halten sich laut WHO auch daran.

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