Indigene Aktivisten in Guatemala aus der Haft entlassen

Prozess gegen sieben Widerstandsführer der Maya-Q’anjob’al gegen Wasserkraftprojekte in Huehuetenango endet nach über einem Jahr Haft mit Freisprüchen

juicio_huehue.jpg

Bei der Urteilsverkündung am Freitag
Bei der Urteilsverkündung am Freitag

Guatemala-Stadt. Nach elf Verhandlungstagen kam das Gericht am Freitag zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen ungerechtfertigt waren und die sieben Angeklagten sofort freigelassen werden müssen. Den Gemeindeführern wurde die Anstiftung zu kriminellen Handlungen, illegales Festhalten und Nötigung vorgeworfen. Sie seien als politische Führer in Verteidigung ihrer Rechte als indigene Gemeinschaften unschuldig in Haft genommen worden, so das Urteil. Sechs von ihnen waren zwischen Februar und März 2015 verhaftet worden, einer saß bereits seit September 2013 in Untersuchungshaft.

Mynor Manuel López, Sotero Adalberto Villatoro, Juan Francisco Pedro und Arturo Pablo aus Barillas wurden beschuldigt, Arbeiter des Wasserkraftunternehmens Hidro Santa Cruz S.A. festgehalten zu haben. Ermitaño López Reyes, ebenfalls aus Barillas, wurde von Mitarbeitern des Justizzentrums in Santa Eulalia vorgeworfen, sie gewaltsam festgehalten zu haben. Rigoberto Juárez Mateo und Domingo Baltazar aus Santa Eulalia sollten Personal des Wasserkraftunternehmens Cinco M S.A. und Gerichtspersonal genötigt und ihrer Freiheit beraubt zu haben.

Im Norden des Departements Huehuetenango begannen die Unternehmen Hidro Santa Cruz, Cinco M und Promoción de Desarrollo Hídrico zwischen 2008 und 2013 mit dem Bau von Wasserkraftwerken. Sie konsultierten und informierten die indigenen Gemeinden zuvor nicht. Große Teile der Bevölkerung leisten seitdem Widerstand gegen die Projekte und hinderten Ingenieure der Unternehmen an der Durchfahrt auf von den indigenen Gemeinden gebauten Schotterstraßen. Die angespannte Situation wurde jeweils durch Vermittlung der Gemeindeführer aufgelöst. Die Unternehmen reichten jedoch nach jedem Zwischenfall Anzeigen wegen Entführung, illegalen Festhaltens und Nötigung ein. Derzeit sind noch 35 Haftbefehle gegen Aktivisten offen.

Die Anhörungen in Huehuetenango und Guatemala-Stadt wurden verzögert oder immer wieder ausgesetzt. Gleich zu Beginn erwiesen sich die Anschuldigungen der Freiheitsberaubung als unhaltbar und wurden abgewiesen. Die Untersuchungshaft wurde dennoch nicht aufgehoben.

Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen zogen sich dann zehn Kläger zurück, unter anderem die Wasserkraftwerke und Personal des lokalen Justizapparates. Im Verlauf der Verhandlung zeigten sich Widersprüche in den Zeugenaussagen der Kläger und es konnten keine Beweise für die vorgeworfenen Delikte beigebracht werden. Die verschiedenen Gutachten und Aussagen von Zeugen der Verteidigung belegten die Manipulationen der Justiz, um die Beschuldigten als politische Anführer des Widerstandes verurteilen zu können.

Am Freitag wurden schließlich fünf der Angeschuldigten in allen Anklagepunkten freigesprochen. Einzig Juárez Mateo und López Reyes wurden wegen Behinderung der Justiz verurteilt. Da sie schon über ein Jahr in Haft waren, gilt die Strafe als verbüßt.

Richterin Yassmin Barrios erklärte nach dem Urteilsspruch: "Wir Richter dürfen nicht instrumentalisiert werden. Es kann nicht sein, dass Personen ohne Beweise verhaftet werden. In diesem Fall liegen keine Beweise vor. Die Angeklagten sind unschuldig. Sie wurden ungerechtfertigter Weise als indigene Führer angeklagt. Das Justizsystem und die Unternehmen rufe ich auf, es zu unterlassen, weiterhin die indigenen Völker zu kriminalisieren. Wir alle haben das Recht, in Frieden zu leben."

Wenn Sie über diesen Artikel mitdiskutieren wollen, nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion auf unserer Facebook-Seite oder folgen Sie einfach diesem Link