Guatemala / Wirtschaft / Umwelt

Gericht in Guatemala stoppt Weiterbau von Wasserkraftwerken

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Eines der beiden Wasserkraftwerke am Fluss Cahabón in Guatemala
Eines der beiden Wasserkraftwerke am Fluss Cahabón in Guatemala. Der Oberste Gerichtshof hat den Weiterbau gestoppt

Guatemala-Stadt. Der Oberste Gerichtshof in Guatemala hat eine zeitweilige Aufhebung der Bewilligung für die Wasserkraftwerke Oxec I und II am Fluss Cahabón im Departement Alta Verapaz und die Durchführung eines Referendums angeordnet.

Nachdem eine Volksbefragung der 196 am Fluss Cahabón anliegenden Gemeinden durch das Wasserkraftunternehmen am 31. Juli 2016 verhindert wurde, haben die Gemeinden den Klageweg gegen das Unternehmen durch alle Instanzen bis vor den Obersten Gerichtshof beschritten. Dieser hat nun entschieden, den Weiterbau der beiden Wasserkraftwerke zu untersagen, bis eine ordentliche Volksbefragung der betroffenen Maya-Q’eqchi’-Gemeinschaften durchgeführt wurde.

Als die Gemeinden im Jahr 2015 von der Vergabe der Konzessionen für die Kraftwerke erfuhren, verlangten sie eine vorherige Befragung, bei der die indigenen Gemeinden dem Vorhaben zustimmen oder dieses ablehnen könnten. Die Bevölkerung beklagt, durch die bereits durchgeführten Bauten unter Wasserknappheit zu leiden. Das Unternehmen Oxec S.A. erwirkte bei Gericht eine Aufhebung des am 31. Juli 2016 geplanten Referendums mit der Begründung, man habe bereits eine Befragung durchgeführt.

Das Unternehmen hat bereits mit dem Bau begonnen und die Arbeiten auch in den Tagen nach dem Entscheid des Obersten Gerichtshofs nicht gestoppt. Am vergangenen Donnerstag marschierten die sich im Widerstand befindenden Q’eqchi’ Gemeinden in den Bezirkshauptort Cobán, um dort vor den Ministerien und dem Gericht zu fordern, die Wasserkraftkonzession definitiv zurück zu ziehen.

Ebenfalls am Donnerstag reichte die Staatsanwaltschaft eine Klage gegen das Wasserkraftunternehmen wegen illegaler Abholzung von 15 Hektar Wald ein. Der Anführer der betroffenen Gemeinden, Bernardo Caal Xol, erklärte, dass sie gegen den ehemaligen Bergbauminister Erick Archila, der die Konzession erteilt hat, eine Untersuchung wegen Korruptionsverdacht beantragen werden. Gegen Archila besteht wegen eines laufenden Korruptionsprozesses gegen höchste Regierungsmitglieder der vorherigen Regierung bereits ein internationaler Haftbefehl, er ist flüchtig. Caal Xol fügte hinzu, die Staatsanwaltschaft und das lokale Gericht hätten "im Sinne der Unternehmen entschieden, denn diese haben Geld. Wir nicht, wir sind arm. Wir fordern Gerechtigkeit."

Der Anwalt des Unternehmens hingegen erklärte, der Entscheid des Obersten Gerichtshofes sei nicht nachvollziehbar, denn man habe eine Befragung durchgeführt. Das Unternehmen warte nun auf die ausstehenden Entscheide des Verfassungsgerichts, wo zwei Widersprüche des Wasserkraftunternehmens anhängig seien. Außerdem bestünde bei der definitiven Suspendierung der Konzessionen die Möglichkeit, dass Oxec S.A. den guatemaltekischen Staat um Entschädigung verklagen könne.

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