Mordfall Berta Cáceres: Gericht in Honduras schließt Nebenkläger aus

Anwälte der Familie Caceres‘ und des Augenzeugen Gustavo Castro legen Rechtsmittel ein. Auch Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht gewährleistet

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Protest des Rates der Volks- und Indigenenorganisationen von Honduras (Copinh) vor dem Gerichtsgebäude
Protest des Rates der Volks- und Indigenenorganisationen von Honduras (Copinh) vor dem Gerichtsgebäude

Tegucigalpa. Mit einem Paukenschlag haben die Richter im Mordprozess Berta Cáceres versucht, das Heft des Handelns wieder in die Hand zu bekommen: Am vergangenen Freitag schlossen sie sämtliche Vertreter der Nebenklage aus dem Verfahren aus. Am Samstag eröffneten sie die in den letzten Wochen mehrfach abgebrochene mündliche Hauptverhandlung gegen acht mutmaßliche Täter und Mittelsmänner des Verbrechens ohne die Anwälte der Familie Cáceres und des Augenzeugen Gustavo Castro. Diese kündigten wiederum Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtes an.

Berta Cáceres wurde am 2. März 2016 ermordet. Der mexikanische Menschenrechtsaktivist Gustavo Castro befand sich zum Zeitpunkt des Attentats in ihrem Haus und überlebte.

Cáceres’ Organisation, der Rat der Volks- und Indigenenorganisationen von Honduras (Copinh), war vom selben Gericht schon von Beginn an von der Nebenklage ausgeschlossen worden. Die Vertretung der Opfer obliegt somit zur Zeit allein der Staatsanwaltschaft und damit der selben Instanz, die seit über zwei Jahren Beweismittel zurückhält bzw. nicht auswertet und der Nebenklage bis zum Prozessbeginn keine Einsicht in wichtige Ermittlungsakten gewährt hat. Laut Copinh sind bis heute mehrere Mobiltelefone, USB und weitere elektronische Daten aus Haus- und Bürodurchsuchungen nicht ausgewertet worden. Auch Geldflüsse, die Hinweise auf die Bezahlung des Auftragsmordes geben könnten, wurden nicht untersucht. Und zu den möglichen Tatwaffen fehlen offenbar immer noch die entsprechenden ballistischen Gutachten.

Die Anwälte der Nebenklage versuchen, bisher mit wenig Erfolg, ein rechtsstaatliches Verfahren zu erzwingen, während die honduranische Justiz öffentlichkeitswirksam damit kontert, dass die Untersuchungshaft von vier der acht Angeklagten am 2. November 2018 abläuft.

Hintergrund des aktuellen Ausschlusses ist ein juristisches Tauziehen um die aufschiebende Wirkung einer weiteren Anfechtungsklage beim Verfassungsgericht. Die Nebenkläger hatten diese mit dem Vorwurf der Fälschung von Informationen eingereicht, nachdem ein Berufungsgericht ihren Befangenheitsantrag gegen die Richter Esther Carolina Flores, José Anaín Orellana, Delia Lizeth Villatoro und Jocelyn Marie Donaire abgewiesen hatte. Nach Ansicht der Anwaltsteams der Familie Cáceres und von Gustavo Castro muss die Entscheidung des Verfassungsgerichts abgewartet werden und das der Parteilichkeit verdächtigte Gericht darf die Hauptverhandlung in der Zwischenzeit nicht aufnehmen. Damit sei diese am Freitag auf illegale Weise begonnen worden und folglich habe man nicht teilgenommen. Das Gericht hingegen beurteilte das Fernbleiben der Nebenklage als Aufgeben ihrer Funktion und übertrug diese flugs der Staatsanwaltschaft.

Eine Gerichtssprecherin betonte gegenüber Medien, die ausstehende Entscheidung der Verfassungskammer sei keineswegs ein Hindernis für den Fortgang der Verhandlung. Im Fall der Fälle müsse eben abgebrochen und der ganze bisherige Prozess annulliert werden. Am Montag hatte die Sprecherin gegenüber der honduranischen Presse noch versichert, dass die Verhandlung nicht begonnen werden könne, das Verfassungsgericht aber bereits am Mittwoch entscheiden werde, so dass der Prozess danach fortgesetzt werde.

Beobachter kommentierten, dieses Vorwissen lasse einige Rückschlüsse auf die Unabhängigkeit honduranischer Gerichte zu. Da verwundert ist es schon kaum mehr, dass eine Richterin des Berufungsgerichtes, das den Befangenheitsantrag abgewiesen hatte, ausgerechnet die gleiche Richterin ist, die im September 2016 die Akte Berta Cáceres mit nach Hause genommen hatte, worauf sie ihr unterwegs gestohlen wurde.

Ungelöst blieb bisher auch das Problem der mangelnden Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung. Ein Antrag der Nebenklage auf öffentliche Übertragung der Verhandlung war abgelehnt und das Rechtsmittel dagegen für unzulässig erklärt worden. Ein weiterer Antrag des jesuitischen Radiosenders Radio Progreso wurde gar nicht erst behandelt.

Diese Handlungen seien gravierend, so Marcia Aguiluz von Center for Justice and International Law (CEJIL) mit Sitz in Costa Rica: "Sie bedrohen unmittelbar das Recht auf Wahrheit und Gerechtigkeit der Betroffenen, aber auch der Gesamtgesellschaft. Die Entscheidung des Gerichtes, die Übertragung der Verhandlung zu verbieten, lässt Zweifel an seiner Unparteilichkeit und seinem Willen transparent zu agieren aufkommen." CEJIL reichte nun, ebenfalls am Freitag, einen Amicus Curiae ein. Diese externe juristische Stellungnahme begründet ausführlich, warum das Gericht auf der Basis internationalen Rechts einer öffentlichen Übertragung der Verhandlung zustimmen sollte.