Guatemala / Politik

Guatemala: Verfassungsgericht schließt weitere Kandidatinnen für Präsidentschaftswahl aus

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Von den Wahlen ausgeschlossen: Zury Ríos (links im Bild), Tochter des Ex-Diktators Ríos Montt, und die renommierte Juristin Thelma Aldana (Kollage Amerika21)
Von den Wahlen ausgeschlossen: Zury Ríos (links im Bild), Tochter des Ex-Diktators Ríos Montt, und die renommierte Juristin Thelma Aldana (Kollage Amerika21)

Guatemala-Stadt. Die frühere Generalstaatsanwältin von Guatemala, Thelma Aldana, darf nicht bei den Präsidentschaftswahlen antreten. Auch Ihr dritter Versuch, als Kandidatin von der Wahlbehörde akzeptiert zu werden, scheiterte mit der Begründung, ihr fehlten notwendige Bescheinigungen. Die Ablehnung wurde nun vom Verfassungsgericht bestätigt.

Aldana, die auch international für ihren Einsatz gegen die Korruption bekannt und anerkannt wurde, erklärte dazu, die Entscheidung sei das Ergebnis der "Eroberung der staatlichen Institutionen durch den Pakt der Korrupten". Das betreffe auch das Verfassungsgericht. Darüber müsse das Land nachdenken. Rechtsmittel wolle sie nicht einlegen. Gegenüber Medienvertretern begrüßte sie die Kandidatur von Thelma Cabrera, die von der linksgerichteten Kleinbauernorganisation "Bewegung für die Befreiung der Völker" (Movimiento para la Liberación de los Pueblos (MLP) aufgestellt wird.

Ebenfalls nicht kandidieren darf die Tochter des Ex-Diktators Éfrain Ríos Montt, Zury Ríos. Das Verfassungsgericht hat die entsprechende Entscheidung der Wahlbehörde bestätigt. Nach Angaben von Gerichtssekretär Martín Guzmán ist sie unumstößlich. Die Mehrheit der Richter berief sich auf Artikel 186 der Verfassung, der zur "Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung" in dem früheren Bürgerkriegsland dienen soll. Er verbietet es Putschisten oder Anführern einer bewaffneten Revolution, die Präsidentschaft oder Vizepräsidentschaft des Landes anzustreben. Auch Angehörige bis zum vierten Verwandschaftsgrad werden ausdrücklich davon ausgeschlossen. Dieser Artikel sei in seiner Geltung nicht zeitlich begrenzt, erläuterte Guzmán bei einer Pressekonferenz.

Zury Ríos und ihre Partei Valor halten an ihrer Kandidatur fest. Sie sprechen von einem politisch motivierten Urteil. Ríos kündigte an, eine Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ihren Gunsten erwirken zu wollen. Vizepräsidentschaftskandidat Roberto Olina Barreto erklärte, dass die Partei keine Demonstrationen plane. Man werde aber diejenigen respektieren, die von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machten, so Ríos. Die Äußerungen wecken Erinnerungen an gewaltsame Ausschreitungen durch Anhänger ihres Vaters Ríos Montt im Jahr 2003, nachdem der Oberste Gerichtshof gegen seine Kandidatur entschieden hatte. Dabei kam es zu Geiselnahmen und ein Journalist wurde getötet. Der Ex-Diktator hatte damals erklärt, er und die Führung seiner Partei könnten womöglich die Kontrolle über die Handlungen der eigenen Anhänger verlieren. Später ließ der Gerichtshof in einer umstrittenen Entscheidung seine allerdings erfolglose Kandidatur zu.