Mexiko / Politik

Gericht billigt Referendum über Strafverfolgung von Ex-Präsidenten in Mexiko

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Virtuelle Sitzung des Obersten Gerichts am 1.Oktober zur Frage des Referendums
Virtuelle Sitzung des Obersten Gerichts am 1.Oktober zur Frage des Referendums

Mexiko-Stadt. Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat dafür gestimmt, die Bevölkerung zu befragen, ob ehemalige Präsidenten strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Ein entsprechendes Referendum sei verfassungskonform.

Mitte September waren im Senat über zweieinhalb Millionen Unterschriften eingegangen, die sich für die Einleitung der Verfahren gegen die Ex-Präsidenten aussprachen. Der amtierende Präsident Andrés Manuel López Obrador (Amlo) hatte zudem beim Gericht den Antrag für ein Referendum eingereicht. In seinem Entwurf waren die Namen der fünf Amtsvorgänger und einige der ihnen vorgeworfenen Straftaten benannt. Dies haben die Richter jedoch nicht mitgetragen. Sie beschlossen, dass den Wahlberechtigten folgende Frage gestellt werden darf:

"Sind Sie damit einverstanden oder nicht, dass im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen einschlägige Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen Prozess der Klärung der in den vergangenen Jahren von politischen Akteuren getroffenen politischen Entscheidungen einzuleiten, um Gerechtigkeit und die Rechte möglicher Opfer zu garantieren?"

Bei einer Mehrheit für das "Ja" dürften dann Verfahren wegen Korruption, Menschenrechtsverletzungen und anderer Straftaten gegen Carlos Salinas, Ernesto Zedillo, Vicente Fox, Felipe Calderón und Enrique Peña Nieto eingeleitet werden, die von 1988 bis 2018 das Land regierten. Bislang genießen die früherern Staatschefs Immunität und könnten allenfalls wegen "Vaterlandsverrats" angeklagt werden.

Vergangene Woche hatte der Präsident des Gerichtshofs, Luis María Aguilar Morales, noch dafür plädiert, die Volksbefragung für verfassungswidrig zu erklären. Man könne "Entscheidungen nicht dem Willen des Volkes unterwerfen, die in irgendeiner Weise eine Einschränkung der Menschenrechte oder ihrer Schutzgarantien implizieren". Dem widersprach Amlo: Alle Ermittlungen würden "in Übereinstimmung mit den rechtlich festgelegten Vorschriften durchgeführt. Die Angeklagten haben das Recht auf eine Verteidigung und dass ihre Garantien nicht verletzt werden. Das ist ganz klar". Es gehe außerdem um die Frage, ob eine repräsentative oder  partizipative Demokratie gewollt sei.