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Kuba streicht Dutzende Verbote für Privatwirtschaft

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Die Änderungen in Kuba betreffen unter anderem den Betrieb von Apotheken, den Bergbau und den Großhandel
Die Änderungen in Kuba betreffen unter anderem den Betrieb von Apotheken, den Bergbau und den Großhandel

Havanna. Kuba hat die Liste der für den privaten Sektor verbotenen Wirtschaftstätigkeiten deutlich gekürzt. Von bislang 125 verbotenen Aktivitäten entfallen 46 vollständig, weitere 35 werden unter erleichterten Bedingungen zugelassen. Das gab Lázara Mercedes López Acea, Präsidentin des Nationalen Instituts für Nicht-Staatliche Wirtschaftsakteure, am Mittwoch auf einer Pressekonferenz bekannt. Die Neuregelung wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 4. August in Kraft.

López betonte, die Maßnahmen stellten keine Privatisierung der Wirtschaft dar. "Das sozialistische Staatsunternehmen behält seine grundlegende Rolle", sagte sie, "aber wir weiten die Beteiligung der nicht-staatlichen Wirtschaftsakteure aus". Die Reformen sind Teil eines Pakets von 176 wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen, das die Nationalversammlung im Juni beschlossen hatte.

Die unmittelbar spürbarste Neuerung betrifft den Gesundheitssektor: Privatunternehmen und Genossenschaften dürfen künftig Apotheken betreiben. Voraussetzung sind geeignete Räumlichkeiten mit kontrollierten Lager- und Temperaturbedingungen, qualifiziertes Apothekenpersonal, eine Betriebslizenz sowie den ausschließlichen Vertrieb von in Kuba zugelassenen Medikamenten.

Die Maßnahme soll laut Arzneimitteldirektorin Lara Bastanzuri "einem Teil der Bevölkerung eine Alternative zu unseren staatlichen Apotheken bei der Versorgung bieten", die seit Jahren unter Engpässen leiden. Die staatliche Apothekenkette bleibe bestehen und werde zu unveränderten, stark subventionierten Preisen weitergeführt. Ein gemeinsames Kontrollsystem von Arzneimittelinstitut und Gesundheitsministerium soll Qualität, Sortiment und Preise der privaten Apotheken überwachen. Die ärztliche Versorgung auf allen Ebenen des Gesundheitssystems bleibt ausschließlich dem Staat vorbehalten, wie Lara Bastanzuri klarstellte.

Ebenfalls neu zugelassen werden private Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, als Tages- oder Dauerpflege oder in Kombination beider Formen. Alberto Fernández Seco, Leiter der Abteilung für Ältere, Soziale Fürsorge und psychische Gesundheit im Gesundheitsministerium, begründete den Schritt mit dem raschen demografischen Wandel: Derzeit seien 26,7 Prozent der kubanischen Bevölkerung Senioren. Studien zeigten, dass 1,3 Prozent der Älteren Dauerpflege und 2,2 Prozent Tagespflege benötigten.

Jede Einrichtung darf maximal 60 Plätze anbieten, zehn Prozent davon sind für Bedürftige reserviert, deren Beiträge nach staatlich festgelegten Sätzen berechnet werden. Die medizinische Betreuung übernimmt der für das jeweilige Gebiet zuständige Familienarzt, der die Einrichtung mindestens einmal monatlich aufsucht. Pflegepersonal und Betreiber müssen eine Schulung der zuständigen Gesundheitsbehörden absolvieren.

Neuerungen gibt es auch im Handel. Die umstrittene Resolution 56 vom Oktober 2024, die Privatbetriebe und Genossenschaften verpflichtet hatte, Großhandelsgeschäfte ausschließlich über staatliche Unternehmen abzuwickeln, sowie die Folgeresolution 18 aus dem Jahr 2025 werden mit dem neuen Dekret außer Kraft gesetzt. Großhandel kann nun sowohl als Haupt- als auch als Nebenaktivität von allen privaten Akteuren betrieben werden. Selbstständige bleiben allerdings weiterhin vom Großhandel ausgeschlossen, während der Einzelhandel allen Akteuren offensteht.

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Im Bereich Energie und Bergbau öffnet das neue Dekret erstmals die Förderung von Erdöl und Erdgas für private Akteure. Kubanische Privatunternehmen und Genossenschaften dürfen die Förderung direkt übernehmen, sofern der Staat den jeweiligen Antrag genehmigt. Einen Anspruch auf eine solche Genehmigung haben sie jedoch nicht. Ausländische Unternehmen können sich über Verwaltungskonzessionen, wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Joint-Ventures oder andere Formen der Auslandsinvestition beteiligen.

Große Bergbauprojekte sind nur über wirtschaftliche Zusammenschlüsse und ausländische Investitionen möglich. Privatbetriebe und Genossenschaften dürfen hingegen im Kleinbergbau mineralische Rohstoffe unter entsprechenden Lizenzen in dafür freigegebenen Zonen abbauen; Selbstständige bleiben davon ausgeschlossen. Das Stromnetz bleibt staatlich, es könnte allerdings im Rahmen einer Wirtschaftsassoziation oder eines Joint-Ventures aus nationalen Akteuren verwaltet werden. Die direkte Vermarktung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen steht sämtlichen Privatakteuren ab sofort offen.

Im Transportbereich werden staatlichen wie privaten juristischen Personen die direkte kommerzielle Einfuhr von Elektrofahrzeugen zum Zusammenbau und Verkauf erlaubt. Darunter fallen Mopeds, Motorräder, Fahrräder und Autos. Bedingung ist, dass jedes importierte Fahrzeug mit einer eigenen Ladestation ausgestattet wird, die vollständig auf erneuerbaren Energiequellen basiert. Importeure werden von Steuern befreit. Darüber hinaus können nicht-staatliche Akteure künftig Tankstellen, Mautstationen, Passagier- und Güterterminals im Straßen- und Schienenverkehr sowie Kaianlagen und Hafenterminals betreiben. Letztere allerdings nur, wenn sie nicht als strategisch für das Land eingestuft sind.

Zudem werden unter anderem Arzneimittel- und Chemikalienproduktion, Fahrzeug- und Bootsbau, Abfallwirtschaft, der Betrieb von Sportanlagen und Yachthäfen, die kommerzielle Jagd, Tiermedizin, Übersetzung und Dolmetschen, Buchhaltung, professionelle Film- und Audioproduktion, Design und Innenarchitektur, Callcenter sowie Softwareentwicklung und Ingenieurleistungen für erneuerbare Energien künftig auf privater Basis möglich.

Zu den Bereichen, die weiterhin ausschließlich dem Staat vorbehalten bleiben, zählen Landesverteidigung, formale Bildung, Sicherheit, Telekommunikation, Journalismus sowie die Herausgabe von Zeitungen, Büchern und Zeitschriften. Auch internationaler Seeverkehr, Kreuzfahrten und touristischer Schiffsverkehr sind weiterhin nicht für private Akteure zugelassen.

Derzeit sind in Kuba mehr als 15.600 kleine und mittlere Privatunternehmen (KMU) registriert. Bis Ende August soll die Zahl nach Angaben von López auf knapp 16.000 steigen, nachdem eine zeitweise Sperre neuer Genehmigungen vergangenen Monat aufgehoben wurde.