Argentinien / Medien

Argentinien: Neue Frist im Konflikt um Mediengesetz

Regierung fordert von Clarín-Gruppe Abgabe von Sendeplätzen. Verzögerung bei der Umsetzung des neuen Mediengesetzes

clarin_tacho-300x185.jpg

Auslieferung der Tageszeitung der Clarín-Gruppe
Auslieferung der Tageszeitung der Clarín-Gruppe

Buenos Aires/New York. Die argentinische Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner hat auf der 67. UNO-Generalversammlung in New York in dieser Woche den Medienkonzern Clarín erneut aufgefordert

bis zum 7. Dezember 2012 seine Kabelfernsehlizenz für den Sender Cablevisión zu verkaufen. Laut der Tageszeitung La Nación erwägt die Regierung vor einer öffentlichen Ausschreibung zur Neuvergabe der Lizenzen diese dem Konzern Clarín auf administrativem Weg zu entziehen. Grupo Clarín S.A. gilt als Argentiniens größte Mediengruppe, die mit derzeit 240 Kabelsendeplätzen, neun Radio- und vier Fernsehsendern zusätzlich zur gleichnamigen einflussreichen Tageszeitung den Medienmarkt dominiert. Ihr Kabelanbieter Cablevisión zählt zu den publikums- und umsatzstärksten Sendern des Konzerns.

Hintergrund der jüngsten Frist ist das im Jahr 2009 erlassene Mediengesetz Ley 26.522 oder Ley de Servicios de Comunicación Audiovisual (SCA), das die Vielfalt innerhalb der hochkonzentrierten argentinischen Medienlandschaft und die freie Meinungsäußerung fördern soll. Das Gesetz reguliert die spartenübergreifenden Sendelizenzen der Medienanbieter und sorgt dadurch für gleichberechtigteren Zugang öffentlicher, staatlicher sowie privater kommerzieller und nicht-kommerzieller Anbieter. Außerdem wurden mit dem Gesetz neue Institutionen zur Medienregulierung geschaffen.

Im Fokus der aktuellen Auseinandersetzung steht der Artikel 161 des Gesetzes, der eine einjährige Frist setzt, innerhalb derer Medienunternehmen die neuen Richtlinien umsetzen und dazu gegebenenfalls überschüssige Lizenzen verkaufen müssen. Nach diesen Festlegungen überschreitet die Clarín-Gruppe mit derzeit 240 Konzessionen den zulässigen Marktanteil deutlich.

Der Medienriese wiederum hatte in einem Prozess gegen die Regierung geklagt, der Artikel 161 sei nicht verfassungsmäßig. Eine durch den Obersten Gerichtshofs im Mai dieses Jahres ergangene einstweilige Verfügung räumte Clarín daraufhin vorläufig die Kontrolle über die Lizenzen ein. Seither beruft sich Clarín auf die Verfügung und auf das Urteil des Gerichtshofs, die Nutzungsrechte an den Frequenzen zu verlängern, bis der eigentliche Urteilsspruch zur Verfassungsmäßigkeit des Artikels 161 gefallen ist. Der Sprecher der argentinischen Regierung, Alfredo Scoccimarro, betonte hingegen in New York, dass ein Verfahren vor dem argentinischen Verwaltungsgericht ab dem 7. Dezember 2012 möglich sei.

Der mit enormer medialer Aufmerksamkeit ausgetragene Konflikt gilt als eine große Herausforderung für die Regierung Fernández'. Das Verhältnis zwischen der Mediengruppe und dem argentinischen Staat galt Jahrzehnte lang als unverwüstlich und wandelte sich erst im Jahr 2008 spürbar. Die Regierung Fernández wollte damals eine Erhöhung der Agrarexportsteuern durchsetzen, worauf die Unternehmer des Landes mit dem so genannten Agrar-Streik reagierten. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung schwenkten die Medien der Clarín-Gruppe auf eine regierungskritische Berichterstattung um.