Ecuador / Politik

Parlament in Ecuador darf Verfassung ändern

Verfassungsgericht gibt der regierenden Alianza PAIS recht. Diskussion um Wiederwahlmöglichkeit des Präsidenten. Gegner wollen Volksbefragung

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Ecuadors Präsident Rafael Correa. Die Möglichkeit seiner Wiederwahl steht zur Diskussion
Ecuadors Präsident Rafael Correa. Die Möglichkeit seiner Wiederwahl steht zur Diskussion

Guayaquil. Das Verfassungsgericht Ecuadors hat die Zuständigkeit des nationalen Parlamentes in Bezug auf geplante Verfassungsänderungen für rechtmäßig erklärt. Die Abgeordneten der regierenden Alianza PAIS hatten 17 Vorschläge für Verfassungsänderungen beim Verfassungsgericht eingereicht, von denen ein Vorschlag abgelehnt wurde.

Vor allem die Diskussion über eine Wiederwahlmöglichkeit des Präsidenten bestimmt die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition. Der Zusammenschluss von 40 politischen Gruppen und Organisationen "Compromiso Ecuador" will eine Bürgerbefragung dazu durchführen. Begleitet von rund 300 Unterstützern zog der Parteichef und Ex-Präsidentschaftskandidat der neoliberalen Bewegung CREO, der Bankier Guillermo Lasso, am vergangenen Donnerstag zur Obersten Wahlbehörde (CNE) und beantragte im Namen von "Compromiso Ecuador" die Zulassung zur Durchführung einer entsprechenden Unterschriftensammlung. Die Frage, die zur Abstimmung stehen soll, lautet: "Sind Sie damit einverstanden, dass die Verfassung geändert wird, um die unbegrenzte Wiederwahl des Präsidenten der Republik und anderer gewählter Volksvertreter zu erlauben?"

Bei einer Kundgebung vor dem CNE sagte Lasso: "Wir wollen klarstellen, dass wir eine Volksbefragung wollen, damit die Konstitution nicht geändert wird. Wir werden jedes Hindernis erfolgreich umgehen, um die Demokratie und die Freiheit zu verteidigen“. Zugleich rief er weitere Gruppen und Parteien, wie die Sociedad Patriótica des früheren Staatspräsidenten Lucio Gutiérrez, dazu auf, sich der Initiative anzuschließen.

Drei weitere Organisationen haben bereits Anträge gestellt. Die Opposition verweist auf Umfragen, nach denen 70 Prozent der Bevölkerung ein Referendum befürworten.

Der Bürgermeister von Guayaquil und ehemalige Präsidentschaftskandidat Jaime Nebot, erklärte nach dem Verfassungsgerichtsurteil, dass das Gericht damit faktisch eine Volksbefragung untersagt hätte. Dem entgegnete der Leiter des Verfassungsgerichtes, Patricio Pazmino, in einem Radiointerview mit Ecuador Inmediato, dass das Gericht zu diese Frage kein Urteil gefällt habe, sondern darüber, ob das Parlament eine Entscheidung über die Wiederwahlmöglichkeiten des Präsidenten – und damit über eine Verfassungsänderung – treffen dürfe.

Opposition und Regierung werfen sich gegenseitig vor, Angst zu haben, die einen vor der Befragung, die anderen vor der Wiederwahl Rafael Correas zum Präsidenten. Bei den vergangenen Präsidentschaftswahlen hatte die Opposition keine Chance gegen ihn. Bei den Wahlen im Februar 2013 kam Correa auf 57 Prozent, Lasso auf 23, Gutiérrez auf 6 und Alberto Acosta vom Linksbündnis Unidad Plurinacional de las Izquierdas auf 3,2 Prozent.

Bisher darf in Ecuador, wie in vielen Ländern Lateinamerikas, ein Präsident zweimal aufeinanderfolgend gewählt werden. In Venezuela und Bolivien wurde diese Bestimmung geändert und der damalige Präsident Hugo Chávez im Jahr 2012 sowie Präsident Evo Morales am 12. Oktober dieses Jahres für eine weitere Amtszeit kandidieren.

Die nächsten Präsidentschaftswahlen in Ecuador finden 2017 statt. Rafael Correa kündigte bereits an, dass er im Falle einer Verfassungsänderung erst 2016 über eine erneute Kandidatur entscheiden werde.