Panama / Politik

Panamas Ex-Präsident Martinelli droht langjährige Haftstrafe

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Panamas Ex-Präsident Ricardo Martinelli drohen mehrere Prozesse
Panamas Ex-Präsident Ricardo Martinelli drohen mehrere Prozesse

Panama-Stadt/Miami. Dem ehemaligen Staatspräsidenten Panamas, Ricardo Martinelli, droht in seiner Heimat eine langjährige Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft des mittelamerikanischen Landes stellte wegen verschiedener Straftaten während seiner Amtszeit 2009-2014 Haftbefehl gegen ihn aus. Gegenwärtig befindet sich Martinelli im "selbst gewählten Exil" in Miami, USA, wo er sich dem Zugriff der heimischen Justiz entzieht.

Der Oberste Gerichtshof Panamas (CSJ) hat nach dem Ende von Martinellis Amtszeit mehrere Verfahren gegen den Ex-Präsidenten eröffnet. Ihm werden unter anderem unerlaubte Abhöraktionen gegen politische Gegner, Korruption bei öffentlichen Bauaufträgen sowie die missbräuchliche Enteignung von Ländereien zum späteren Verkauf vorgeworfen. Ein weiterer Prozess droht im wegen des Ankaufs verdorbener Nahrungsmitteln für staatliche Schulen. Sollte er in einem oder mehreren Fällen schuldig gesprochen werden, droht Martinelli in seinem Heimatland eine langjährige Haftstrafe – sofern ihn die USA ausliefern.

Nachdem er zu einer Anhörung des Gerichts wegen des Abhörskandals nicht erschienen war, stellte der CSJ im Dezember vergangenen Jahres einen internationalen Haftbefehl gegen Martinelli aus.

Wie Panamas Außenministerin Isabel de Saint Malo mitteilte, will das Ministerium einen Auslieferungsantrag für Martinelli an die USA stellen. Dafür müsse jedoch zuerst das Oberste Gericht einen solchen Antrag formulieren und juristisch begründen, den das Außenministerium dann an die US-Behörden weiterleiten würde.

Laut Saint Malo dürfte das Anliegen durch vertragstechnische Probleme verzögert werden. Das bestehende Auslieferungs-Abkommen zwischen Panama und den USA datiert aus dem frühen 19. Jahrhundert. Da es damals noch keine Telefone gab und somit auch das Abhören von Telefongesprächen nicht als Verbrechen gelten konnte, "ist das Delikt, aufgrund dessen der Oberste Gerichtshof die Auslieferung verlangt, nicht Teil des Vertrags", führte De Saint Malo aus.

Außerdem dürfte Martinelli laut dem Abkommen nur für das Delikt vor Gericht gestellt werden, das seine Auslieferung begründet. Somit wird eine juristische Aufarbeitung der verschiedenen Vorwürfe gegen den Ex-Präsidenten erschwert.

Vertreter von Opfern des Abhörskandals haben indes den Obersten Gerichtshof aufgefordert, "sobald als möglich" das Auslieferungsbegehren zu stellen.

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