Kuba erneut in Rat für Menschenrechte der UNO gewählt

New York. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UNO) haben in dieser Woche Kuba in den Kreis der 13 Staaten des Menschenrechtsrates mit Sitz im Schweizerischen Genf gewählt. Der sozialistische Karibikstaat erhielt 160 der 191 Stimmen. Kuba wird damit vom 1. Januar an für die Zeit zwischen 2017  und 2019 sein Amt im Rat als einer der acht Vertreter Lateinamerikas und der Karibik ausüben.

Kuba hatte mit Blick auf seine Kandidatur erklärt, es werde sich weiter dafür einsetzen, dass alle Menschen weltweit in den Genuss der Menschenrechte kommen. Die Basis dafür seien der Respekt vor der UN-Charta, die Kooperation zwischen den Staaten und das Prinzip der Solidarität.

In der staatlichen Tageszeitung Granma hieß es dazu: "Diplomatische Quellen hoben hervor, dass Kuba und sein Volk mit dieser Wahl einmal mehr den aus Manipulation und Selektivität beruhenden gegen das Land gerichteten Kampagnen getrotzt habe, die einige westliche Mächte anwenden, wenn es um dieses Thema geht und dafür Nichtregierungsorganisationen, Pressemedien und Konterrevolutionäre als Speerspitzen benutzen." Tatsächlich war in der westlichen Presse die Wahl des sozialistischen Kubas kaum erwähnt worden, statt dessen wurde breit über die Abwahl Russlands aus dem Gremium berichtet.

Kuba gehört der Mehrzahl der von der Weltorganisation in Sachen Menschenrechte eingerichteten Instrumentarien an – 44 der 61 – und war im Jahr 2006 eines der 47 Gründungsmitglieder des Menschenratsrates, als dieser die Menschrechtskommission ersetzte, so die Granma weiter.

Kuba war seither eines der Länder, die der Manipulierung und der selektiven Angriffe gegen Staaten des Südens am kritischsten gegenüberstanden. Diese politische Anwendung der Menschenrechtsfrage hatte zur massiven Kritik an der Rolle der USA und der Abschaffung des Vorgängergremiums geführt.

Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen können immer nur zwei aufeinanderfolgende Manadate im Rat wahrnehmen. Danach dürfen sie dem Gremium für wenigstens ein Jahr diesem nicht angehören.

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