Drei Deutsche in Chile wegen Mitschuld an Foltersiedlung Colonia Dignidad verurteilt

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Opfer der Colonia Dignidad bei einer Anhörung im Bundestag Anfang 2015
Opfer der Colonia Dignidad bei einer Anhörung im Bundestag Anfang 2015

Santiago de Chile. In Chile hat der Oberste Gerichtshof fünf Personen wegen ihrer Führungsrolle in der deutschen Foltersiedlung Colonia Dignidad  in letzter Instanz verurteilt. Die Männer – drei deutsche Staatsbürger und zwei Chilenen – wurden der Bildung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden. Die Richter erhöhten das zuvor von einem Berufungsgericht festgelegte Strafmaß für Kurt Schnellenkamp, Gerhard Mücke und Karl van den Berg um je ein Jahr auf nun fünf Jahre und einen Tag Haft. Ebenso entschied das Gericht in den Fällen von zwei ehemaligen Agenten des chilenischen Geheimdienstes DINA, Fernando Gómez und Pedro Espinoza. Vier Beschuldigte wurden freigesprochen. Das Urteil erfolgte siebzehn Jahre nach dem Einreichen einer Strafanzeige wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, es kann nicht angefochten werden.

Nach Einschätzung des in Berlin ansässigen Forschungs- und Dokumentationszentrums Chile Lateinamerika (FDCL) wird Karl van den Berg – ehemaliges Führungsmitglied der Colonia Dignidad und holländischer Staatsbürger – seine Haftstrafe im Gefängnis von Cauquenes antreten müssen. Dort befinden sich die mit ihm verurteilten Straftäter Kurt Schnellenkamp und Gerhard Mücke bereits in Haft. Sie wurden im Jahr 2013 wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch inhaftiert. Auch die nun verurteilten DINA-Agenten Pedro Espinoza Bravo und Fernando Gomez Segovia sind schon in Haft. Sie sitzen im Sondergefängnis für Militärs Punta Peuco in Santiago ein.

Ursprünglich hatte Richter Jorge Zepeda im April 2006 achtzehn Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Darunter waren 14 Bewohner der Colonia Dignidad und vier Führungsmitglieder der DINA. Während der langen Verfahrensdauer verstarben sechs der Angeklagten. Drei entzogen sich dem Verfahren durch Flucht nach Deutschland (Hartmut Hopp, Hans Jürgen Riesland und Albert Schreiber, letzterer inzwischen verstorben). Der ehemalige DINA-Agent Armando Fernández Larios lebt heute in einem Zeugenschutzprogramm in den USA.

"Das gestrige letztinstanzliche Urteil belegt eindeutig und juristisch unanfechtbar, was schon seit vielen Jahren bekannt ist: Führungsmitglieder der Colonia Dignidad bildeten gemeinsam mit Agenten des chilenischen Geheimdienstes DINA sowie weiteren Personen eine kriminelle Vereinigung, die hierarchisch organisiert war und jahrzehntelang systematisch geplante Verbrechen beging", schreibt das FDCL. Zu diesen Verbrechen habe Entführung, Folter und Mord von Gegnern der chilenischen Militärdiktatur gehört, die Herstellung von und der Handel mit Kriegswaffen, das Ruhigstellen von Sektenmitgliedern durch Psychopharmaka und Elektroschocks (schwere Körperverletzung) und sexueller Missbrauch.

Opfervertreter und Menschenrechtsanwälte zogen nach der Verkündung des Urteils eine gemischte Bilanz. Myrna Troncoso von der Angehörigenorganisation der Verschwundenen (AFDD) sagte: "Dies ist ein immens wichtiges Urteil, das leider sehr spät kommt. Die chilenische Justiz hat bislang nur die Spitze des Eisbergs der Verbrechen der Colonia Dignidad untersucht und bis heute kennen wir noch nicht einmal die Namen derjenigen, die in der Colonia Dignidad ermordet wurden." Rechtsanwalt Hernán Fernández, der seit zwanzig Jahren Opfer der Colonia Dignidad vertritt, sagte: "Dutzende Verbrechen der Colonia Dignidad wurden bis heute nicht untersucht. Alle Taten müssen von der chilenischen und deutschen Justiz aufgeklärt und die Verantwortlichen bestraft werden. Dass Täter der Colonia Dignidad wie Hartmut Hopp heute in Deutschland straflos leben ist ein Skandal. Wir erwarten, dass auch die deutsche Justiz endlich ernsthaft ermittelt."

Das Urteil im Überblick:

Verurteilt zu fünf Jahren und einem Tag Haft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden am 29.12.2016 von der zweiten Kammer des Obersten Gerichtshofs Chiles: 

  • Karl van den Berg (Colonia Dignidad)
  • Gerhard Mücke (Colonia Dignidad)
  • Kurt Schnellenkamp (Colonia Dignidad)
  • Pedro Espinoza Bravo (DINA)
  • Fernando Gómez Segovia (DINA)

Freigesprochen wurden:

  • Rebecca Schäfer
  • Peter Schmidt
  • Friedhelm Zeitner
  • Matthias Gerlach (alle Colonia Dignidad)

Weitere im April 2006 Angeklagte waren:

  • Hartmut Hopp (2011 nach Deutschland geflüchtet)
  • Hans Jürgen Riesland (2003 nach Deutschland geflüchtet)
  • Albert Schreiber (2004 nach Deutschland geflüchtet, 2008 verstorben)
  • Paul Schäfer (2010 verstorben)
  • Gisela Seewald (2013 verstorben)
  • Gerd Seewald (2014 verstorben)
  • Renate Freitag (2015 verstorben) (alle Colonia Dignidad)
  • Manuel Contreras Sepúlveda (ehm. Chef der DINA, 2015 verstorben)
  • Armando Fernández Larios (DINA, lebt in den USA in einem Zeugenschutzprogramm) 

Im Anhang das Urteil des chilenischen Obersten Gerichtshofs sowie eine Pressemitteilung der Angehörigenorganisation der Verschwundenen der Region Maule.

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