Kuba / Politik

Termin für Kommunalwahlen in Kuba angesetzt

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Gebäude des Staatsrates von Kuba in Havanna
Gebäude des Staatsrates von Kuba in Havanna

Havanna. Nach Angaben des kubanischen Staatsrates wird die Wahl zu den Lokalparlamenten in einer ersten Runde für den 22. Oktober und in der zweiten Runde für den 29. Oktober dieses Jahres angesetzt. Erhält ein Kandidat in einem Bezirk weniger als 50 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen, so muss er sich eine Woche später in einer Stichwahl dem Zweitplatzierten stellen. Die genauen Termine für die Wahl der Provinzversammlung sowie die landesweiten Wahlen zur Nationalversammlung werden noch festgelegt.

Die Wahlen auf der Karibikinsel finden gemäß der kubanischen Verfassung und dem Wahlgesetz vom 29. Oktober 1992 statt. Die Kandidaten der Kommunalversammlung werden für eine Dauer von zweieinhalb Jahren und für die Provinz- und Nationalversammlung für eine Dauer von fünf Jahren bestimmt.

Es wird erwartet, dass Präsident Raúl Castro sein Amt als Präsident im Februar niederlegt, er aber weiterhin erster Sekretär der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) bleiben wird.

Die Kandidatenaufstellung findet auf kommunaler Ebene in mehreren Volksversammlungen statt, in denen die Bürgerinnen und Bürger aus ihren Reihen die Kandidaten aufstellen, wobei sich die PCC laut Wahlgesetz nicht an der Auswahl der Kandidaten beteiligen oder selbst kandidieren darf. 50 Prozent der Kandidaten der National- und Provinzversammlungen werden von den Munizipalparlamenten vorgeschlagen, jeder der Kandidaten muss mindestens die Hälfte der Stimmen der anwesenden Delegierten erhalten, um auf die Liste zu kommen. Die andere Hälfte wird von der nationalen Wahlkommission vorgeschlagen, die aus Vertretern der Massenorganisationen besteht. Um gleiche Voraussetzungen zu schaffen, dürfen die nominierten Kandidaten keinen Wahlkampf betreiben, stattdessen wird ihre Kurzbiographie mit Foto öffentlich ausgehängt.

Der Staatsrat in Kuba wird von der Nationalversammlung gewählt und ist dazu autorisiert, die legislative Macht zwischen den Tagungen des Parlaments auszuüben und diese einzuberufen. Die achte Legislaturperiode begann am 24. Februar 2013.

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