UN-Menschenrechtsausschuss: Argentinien soll Strafen der Diktaturverbrecher nicht mildern

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"Park der Erinnerung" in Buenos Aires, Argentinien, mit den Namen von Opfern der
"Park der Erinnerung" in Buenos Aires, Argentinien, mit den Namen von Opfern der Diktatur. Die Täter sollen nun geschont werden

Buenos Aires/Genf. Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (ACNUDH) hat Argentinien aufgefordert, in der Strafverfolgung der extremen Schwere der Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Militärdiktatur (1976-1983) Rechnung zu tragen. Eine aktuellen Mitteilung an den Obersten Gerichtshof verweist auf die Notwendigkeit, die Verantwortlichen mit angemessenen Strafen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die obersten Richter von Argentinien hatte am 3. Mai 2017 mit knapper Mehrheit das strafmindernde Gesetz 24.390, das seit 2001 außer Kraft ist, im Fall des Diktaturverbrechers Luis Muiña zugelassen. Laut dieser Norm kann Straftätern ab dem zweiten Jahr in Untersuchungshaft jedes weitere Jahr doppelt auf die tatsächlich verhängte Haftstrafe angerechnet werden.

Der Oberste Gerichtshof hatte beschlossen, dass für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängte Strafen keine Ausnahme bildeten. Muiñas Haftstrafe wegen Freiheitsberaubung und Folter wurde dadurch um acht Jahre verkürzt.

"Die vorzeitige Freilassung einer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilten Person, aus Gründen, die internationalen Standards widersprechen, ist eine Beleidigung der Opfer. Sie unterhöhlt die kollektive Aufarbeitung und die Reparation der Geschädigten", argumentiert jetzt das unabhängige UN-Expertengremium für Menschenrechte. Dieses setzt sich zusammen aus dem Ausschuss für erzwungenes Verschwinden bei dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte sowie dem UN-Sonderberichterstatter zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Garantie der Nichtwiederholung.

Der Urteilsspruch hatte eine Protestwelle von Menschenrechtsorganisationen ausgelöst, die große Teile der Öffentlichkeit mobilisierte. Nur neun Tage später verabschiedete der Nationalkongress ein neues Gesetz (27.362). Demnach kann das Strafminderungsgesetz, bekannt als "2-für-1-Gesetz", bei Menschenrechts- und Kriegsverbrechen nicht angewendet werden.

Im Mai hatten auch Vertreter der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) und des UN-Ausschusses gegen Folter (CAT) "Besorgnis" angesichts des Strafnachlassgesetzes und der Verletzungen der Menschenrechte, etwa in Gefängnissen in Argentinien, geäußert.

Die UN-Experten machten jetzt deutlich, dass die Minderung des Strafmaßes den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletze. Dies öffne Tür und Tor für eine mögliche vollständige Straffreiheit. Das Gremium forderte die argentinische Regierung dazu auf, die Diktaturprozesse umgehend zu führen und die dafür zuständigen Institutionen zu stärken.

"Die Verbrechen sind besonders schwerwiegend und darüber hinaus fällt das Urteil vor dem Hintergrund eines langwierigen und harten Kampfes gegen die Straflosigkeit. Dieser ist in Argentinien und weltweit noch längst nicht gewonnen."

Bislang wurde keine Äußerung zur UN-Erklärung seitens der Regierung bekannt. Aktuell finden Anhörungen vor dem Obersten Gerichtshof statt, um im Folgenden über das neue Gesetz 27.362 zu beschließen, das die Anwendung der "2-für-1-Regel" auf Menschenrechtsverbrechen ausgesetzt hatte.

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