Brasilien / Politik

Brasilien: Interview- und Wahlkampfverbot für Lula da Silva

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Die Freilassung Lulas wurde abgelehnt, nun soll er sich auch nicht mehr aus dem Gefängnis heraus äußern dürfen
Die Freilassung Lulas wurde abgelehnt, nun soll er sich auch nicht mehr aus dem Gefängnis heraus äußern dürfen

São Paulo. Die Bundesrichterin von Paraná, Carolina Moura Lebbos, hat dem ehemaligen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva untersagt, Videos aufzunehmen oder Interviews per Videokonferenz zu geben, während er inhaftiert ist. Desweiteren sind ihm auch Tätigkeiten im Bereich der Wahlkampfkampagne und die Teilnahme am Parteitreffen seiner Arbeiterpartei (PT) per Videozuschaltung nicht gestattet. Der Antrag wurde durch die Verteidigung Lulas an das Gericht in der südbrasilianischen Stadt Curitiba gestellt, wo er seit dem 7. April in Haft sitzt. Der Ex-Präsident war in einem äußerst umstrittenen Prozess zu einer Strafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

Lebbos rechtfertigte ihre Entscheidung, den Wahlkampf zu unterbinden und Interviews zu verhindern, mit den Argumenten der "Regularien der Strafjustiz" und der "Sicherheit des Gefängnisses". Würden Lula Sonderrechte gestattet, wäre eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz in Bezug auf die anderen Häftlinge nicht vorhanden. "Die Gewährleistung der Sicherheit und der Stabilität der Vollzugsanstalt erlaubt keinen Kontakt mit der Außenwelt und nicht die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung mit Hilfe von Interviews, die nicht einmal in der Gesetzgebung vorgesehen sind", erklärte Lebbos.

Die Entscheidung, Lula eine aktive Teilnahme am Wahlkampf nicht zu gestatten, ist ein weiterer Rückschlag in seiner Verteidigung. Am vergangenen Sonntag wurde ihm ein Habeas Corpus verweigert, der ihm ermöglicht hätte, das Gefängnis bis zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel zu verlassen. Der Antrag auf Haftentlassung wurde abschließend vom Obersten Gerichtshof in Brasília abgelehnt.

Lebbos äußerte sich auch zur Wählbarkeit Lulas: "Wie bereits erwähnt, wird der Verurteilte für die Verbrechen der Korruption und Geldwäsche bestraft, was von der 8. Kammer des Landgerichts der 4. Region bestätigt wurde. Daher ordnet sich der fragliche Fall vollständig der Rechtshypothese unter, dass es sich um Nichtwählbarkeit handelt. " Lula kann sich zwar als Präkandidat für die Präsidentschaft bis zum 15. August registrieren, dennoch liegt die endgültige Entscheidung beim Obersten Wahlgericht.

Die Verteidigung Lulas verfolgt den Antrag weiterhin und beruft sich auf die politischen Rechte des ehemaligen Präsidenten. Die Parteichefin der PT, Gleisi Hoffmann, kritisierte über den Kurznachrichtendienst Twitter, dass die Justiz Interviews mit bekannten Drogen- und Waffenhändlern erlaube. Es handle sich um politische Verfolgung, wenn dieses Recht Lula verweigert werde.