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Neue Gesetze zur Entwicklung und Diversifizierung der Produktion in Kuba

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Kubas Staatsrat hat den rechtlichen Rahmen für die Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen beschlossen
Kubas Staatsrat hat den rechtlichen Rahmen für die Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen beschlossen

Havanna. Kubas Staatsrat hat den rechtlichen Rahmen für die Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beschlossen. Insgesamt sind acht neue Rechtsnormen verabschiedet worden, die auch die angekündigte Negativliste für den Privatsektor sowie die Bildung von Kooperativen umfassen.

Die neuen Gesetze sind Teil der "Wirtschafts- und Sozialstrategie des Landes im Rahmen der Erweiterung, Anerkennung und Stärkung des Managements der verschiedenen Wirtschaftsakteure", heißt es in der Pressemitteilung des kubanischen Parlaments. Sie waren für den September vorgesehen, ihre Erarbeitung wurde wohl aufgrund der Proteste vom 11. Juli beschleunigt.

Private und staatliche Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern können sich unter der Rechtsform einer "Sociedad de responsabilidad limitada" gründen, die in etwa einer deutschen GmbH entspricht. Sie erhalten damit im Unterschied zu den bisherigen "Arbeitern auf eigene Rechnung" (Cuentapropistas, selbstständige natürliche Personen) eine Rechtsfigur, was neben steuerlichen Änderungen auch mehr Verantwortung gegenüber Kunden und dem Fiskus mit sich bringt. Staatsbetrieben in dieser Modalität wird weitgehende Autonomie bei der Geschäftsführung gewährt. Aktuell zählt Kuba rund 600.000 Cuentapropistas, etwa 13 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in dem Sektor.

Auch Produktions- und Dienstleistungskooperativen, die seit 2013 in kleiner Stückzahl und in experimenteller Form gebildet wurden, erhalten nun grünes Licht für ihre Konstituierung. Mit der Negativliste sind jetzt nur noch rund 120 der 2.110 Tätigkeiten des kubanischen Berufsindexes für den Privatsektor tabu. Auch gänzlich neue Vorschläge sollen geprüft werden, um der "Kreativität der Kubaner“ entgegenzukommen. Zudem wurde der Sanktionskatalog bei Gesetzesverstößen aktualisiert.

Mit den neuen Akteuren soll "die Entwicklung und Diversifizierung der Produktion und die Bildung von Produktionsketten mit größerer Wertschöpfung" ermöglicht werden. Ziel ist es, "Arbeitsplätze sowie wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand" zu generieren und einen kohärenteren regulatorischen Rahmen für sämtliche nichtstaatlichen Akteure zu schaffen. Die Verzahnung von Staats- und Privatsektor soll bei der Ersetzung von Importen helfen und damit die Wirtschaft insgesamt voranbringen.