Gerichtsurteil gegen El Salvador wegen Manuela-Fall

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Plakat: "10 Jahre ohne Manuela". Unten: "Feministische Freundinnen"
Plakat: "10 Jahre ohne Manuela". Unten: "Feministische Freundinnen"

San José/San Salvador. Der Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (Corte Interamericana de Derechos Humanos, CIDH) hat El Salvador wegen des Todes von Manuela* verurteilt. Der salvadorianische Staat hatte 2008 die 31-jährige Manuela wegen Abtreibung zu 30 Jahren Freiheitsenzug verurteilt, nachdem sie eine Fehlgeburt hatte. Der Gerichtshof deklarierte, dass keine Person wegen eines Abtreibungsverdachts angezeigt werden kann. Zudem beschuldigte der CIDH El Salvador der Verletzung der persönlichen Freiheit, der rechtlichen Garantien, der Gleichheit vor dem Gesetz, des Rechts auf Leben, der persönlichen Integrität, der Privatsphäre und der Gesundheit sowie des Rechts auf persönliche Integrität.

Manuela erlitt im Februar 2008 einen geburtshilflichen Notfall (amerika21 berichtete). Während einer Fehlgeburt zuhause wurde sie bewusstlos von ihrer Familie in ein Krankenhaus gebracht. Anstatt der notwendigen Behandlung der Verletzungen erstattete der behandelnde Arzt zunächst Anzeige wegen des Verdachts auf Abtreibung. In El Salvador sind seit 1998 jegliche Formen von Schwangerschaftsabbrüchen verboten, das Land hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt.

Wegen schweren Mordes wurde Manuela zu 30 Jahren Haft verurteilt. Der ihr zugeteilte Pflichtverteidiger legte keine Berufung ein. Im Frauengefängnis wurde bei ihr Krebs diagnostiziert. Die verspätete und unzureichende Chemotherapie konnte die Krankheit nicht besiegen. Manuela verstarb im April 2010 an ein Krankenhausbett gefesselt, in das sie drei Monate davor wegen ihres immer schlechter werdenden gesundheitlichen Zustands überführt wurde.

Elf Jahre später verkündete der CIDH nun die Unschuld Manuelas. Aufgrunddessen soll der zentralamerikanischen Staat Entschädigungen an die Eltern und die zwei Kinder Manuelas zahlen und seine Schuld öffentlich anerkennen. Außerdem ordnet der Gerichtshof an, die Wahrung der ärztlichen Vertraulichkeit zu gewährleisten. Weiter soll die fachgerechte Behandlung bei geburtshilflichen Notfällen garantiert sein.

Catalina Martínez Coral, Anwältin beim Zentrum für Reproduktive Rechte, bezeichnet das Urteil als wichtigen Präzedenzfall für die Region. "Eine Verordnung wie die, die der CIDH vorgeschlägt, schützt die Rechte von Frauen und Angehörigen der Gesundheitsberufe. Mögen sie nie wieder Angst haben, ihre Arbeit zu tun, die darin besteht, jede einzelne ihrer Patientinnen unter den besten Bedingungen, mit Würde und Hingabe zu versorgen."

*"Manuela" ist das Pseudonym, das die klagenden Organisationen nutzen, um die Identität des Opfers zu schützen.