San José/Mexiko-Stadt. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (Corte IDH) hat Mexiko wegen schwerwiegenden Mängeln bei den Ermittlungen zum Tod der Menschenrechtsanwältin Digna Ochoa y Plácido verurteilt.
Ochoa verteidigte unter anderem politische Gefangene in Chiapas und Guerrero und prangerte die Repression der mexikanischen Behörden gegen soziale Organisationen offen an. Die 37-Jährige wurde am 19. Oktober 2001 mit zwei Schussverletzungen tot in ihrem Büro in Mexiko-Stadt aufgefunden. Trotz vorangegangener Morddrohungen, unter anderem aus Militärkreisen, sowie Kampfspuren am Tatort kamen die Ermittlungsbehörden von Mexiko-Stadt zum Schluss, dass es sich dabei um einen Selbstmord gehandelt habe.
Die Familie Ochoas brachte den Fall in Zusammenarbeit mit der "Aktionsgruppe für die Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit" (Grupo de Acción por los Derechos Humanos y la Justicia Social) vor internationale Instanzen. Gut 20 Jahre nach der Tat stellte der Interamerikanische Gerichtshof nun gravierende Unregelmäßigkeiten fest. Die Untersuchung des Verbrechens sei "aufgrund der Anwendung von Geschlechterstereotypen von Beginn an voreingenommen" gewesen und intime und persönliche Details im Leben der Menschenrechtsanwältin seien überbewertet worden "mit dem Ziel, ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen", so der Gerichtshof.
Die Ermittlungen in diesem paradigmatischen Fall für die in Mexiko herrschende Straflosigkeit müssen nun wieder aufgenommen und die für den gewaltsamen Tod von Ochoa Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden.
Auch eine Reihe von elf Maßnahmen zur Wiedergutmachung und zur Garantie der Nichtwiederholung hat das Gericht verordnet, darunter die Gründung einer Sonderstaatsanwaltschaft zur Untersuchung von Verbrechen gegen Menschenrechtsaktivist:innen sowie eine durch die Rechtsabteilung der Exekutive zu erarbeitende Verfassungsreform, um den Sachverständigendiensten Autonomie und Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Bemerkenswert am Fall Digna Ochoa ist, dass der damals zuständige Staatsanwalt von Mexiko-Stadt, Bernardo Bátiz, heute Mitglied der Rechtsabteilung der mexikanischen Exekutive ist. Der heutige Präsident Andrés Manuel López Obrador regierte zur Zeit des Verbrechens die Hauptstadt. Sowohl Innen- als auch Außenministerium haben angekündigt, dass sie das Urteil des Gerichtshofs umsetzen wollen. Die bisherigen Erfahrungen mit Urteilen dieser internationalen Instanz zeigen jedoch, dass noch ein langer Weg bevorsteht.
Die "Aktionsgruppe für die Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit" betonte in einer Pressekonferenz am 20. Januar, dass der politische Wille der Regierung zur Umsetzung des Urteils fundamental sei, insbesondere, da die Menschenrechtskrise und die Straflosigkeit im Lande weiter andauerten.
Der Fall Digna Ochoa bleibt so auch 20 Jahre nach ihrem gewaltsamen Tod ein Fanal für die mexikanische Gesellschaft.