Chile / Politik

Kongress in Chile gibt grünes Licht für verfassungsgebenden Prozess

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Mit 109 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen nahmen die Abgeordneten die Reform an
Mit 109 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen nahmen die Abgeordneten die Reform an

Santiago/Valparaiso. Die letzte Hürde für die Erstellung einer neuen Verfassung ist überwunden. Die Abgeordnetenkammer billigte die Reform, die den verfassungsgebenden Prozess ermöglicht.

Mit 109 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen nahmen die Abgeordneten die Reform unter Beifall an. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Präsidenten und die formale Veröffentlichung des Textes, damit das neue Gesetz in Kraft tritt.

Das Dokument, das die Abgeordnetenkammer in einer Plenarsitzung abgestimmt hat, hatte ein 13-köpfiger Ausschuss unter starken internen Spannungen zwischen ultrarechten Abgeordneten und der kommunistischen Ausschussvorsitzenden abschließend ausgearbeitet. Zu seiner gehörte es, den vom Senat abgesegneten Reformentwurf und 350 eingereichte Abänderungsanträge von Gegner:innen des verfassungsgebenden Prozesses zu bearbeiten.

Während der Beratungen des Ausschusses reichte der Abgeordnete der ultrarechten Republikanischen Partei, Luis Sánchez, einen Misstrauensantrag gegen die Abgeordnete der Kommunistischen Partei, Karol Cariola, ein, um sie als Vorsitzende abzuwählen. Der Antrag von Sánchez wurde mit 10 zu 1 Simmen abgewiesen. Seine Aktion wurde als ein Versuch interpretiert, den vorgesehenen Zeitplan mit Verfahrenstricks zu verzögern. Auch die 350 Änderungsanträge hat der Ausschuss nach einer zweitägigen Sitzung abgelehnt.

Laut dem verabschiedeten Zeitplan tritt am 6. März die Expertenkommission aus je zwölf Vertretern aus Senat und Parlament zusammen, um einen ersten Verfassungsentwurf zu erarbeiten. Außerdem beginnt eine technische Kommission mit 14 Personen ihre Arbeit, um über die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu wachen. Am 7. Mai werden die 52 Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung gewählt, die im Juni ihre Arbeit aufnehmen. Schließlich wird am 17. Dezember in einem Volksentscheid mit Wahlpflicht über die Annahme oder Ablehnung der Verfassung abgestimmt.