Venezuela / Politik

Nach Resolution: Abgeordnete des Europaparlaments in Venezuela "unerwünscht"

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Das Gebäude der Nationalversammlung in Caracas
Das Gebäude der Nationalversammlung in Caracas

Caracas. Die Nationalversammlung in Venezuela hat die jüngste Resolution des Europäischen Parlaments (EP) als "infam und unverschämt" zurückgewiesen.

Die 446 EP-Abgeordneten, die dafür gestimmt hatten, wurden zu "unerwünschten Personen" (personae non gratae) erklärt. Das bedeutet, dass ihr Aufenthalt von der Regierung Venezuelas im Land nicht mehr geduldet wird. Ihr Verhalten verstoße gegen Internationales Recht sowie gegen die Normen und Grundsätze, die die friedlichen Beziehungen zwischen den Staaten regeln, so die Begründung.

Das EP hatte am Donnerstag mit 446 gegen 21 Stimmen eine Dringlichkeitsresolution zugunsten der rechten Oppositionspolitikerin María Corina Machado verabschiedet. Ihr Ausschluss von den Präsidentschaftswahlen, die für dieses Jahr angesetzt sind, sei "verfassungswidrig und illegal".

Der Oberste Gerichtshof Venezuelas hatte Ende Januar das 15-jährige Verbot für die Politikerin, öffentliche Ämter zu bekleiden, bestätigt. Er verwies auf die Verstöße, die zum ursprünglichen Verbot 2015 durch den Rechnungshof geführt hatten. Sie hatte damals nicht den vollen Umfang ihrer Einkünfte während ihrer Amtszeit als Parlamentsabgeordnete offengelegt. Ihre mutmaßliche Beteiligung an den Korruptionspraktiken des selbsternannten "Interimspräsidenten" Juan Guaidó und Aktionen, die das venezolanische Auslandsvermögen gefährdeten, wurden in dem Urteil ebenso angeführt wie Machados Unterstützung der US-Sanktionen.

Auch das Verbot für Henrique Capriles, früherer zweimaliger Präsidentschaftskandidat, bleibt bestehen. Er wurde 2017 wegen seiner Rolle bei gewalttätigen Anti-Regierungsprotesten für 15 Jahre gesperrt.

Im EP-Resolutionstext heißt es weiter, dass die Europäische Union die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission nach Venezuela "erst dann in Erwägung ziehen darf… wenn Oppositionspolitiker, denen die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt wurde, wieder zugelassen werden, wenn María Corina Machado an der Wahl teilnehmen darf".

Die Wahl und deren Ergebnis würden nicht anerkannt, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt seien.

In der Resolution wird zudem gefordert, die gegen Venezuela verhängten Sanktionen nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern zu verschärfen. Zudem sollten weitere gezielte Sanktionen gegen die Richter des Obersten Gerichtshofs verhängt werden, die an der jüngsten Entscheidung gegen Machado und Capriles beteiligt waren.

"Dieser Akt stellt eine grobe Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten dar und bedeutet eine neue Eskalation der Aggression gegen den Frieden und die politische Stabilität des Landes", erklärte die Nationalversammlung Venezuelas dazu.

Damit könne sich die EU auch als internationaler Begleiter der Präsidentschaftswahlen disqualifizieren, da sie nicht die "Bedingungen der Objektivität, Neutralität und Unparteilichkeit erfüllt, die dafür erforderlich sind".

Venezuela habe vor mehr als 200 Jahren "aufgehört, eine Kolonie zu sein" und "wir werden unter keinen Umständen eine ausländische und neokolonialistische Einmischung akzeptieren", so die Stellungnahme abschließend.