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Costa Rica: Sonderstatus für Migranten und Aufnahme von Abgeschobenen aus den USA

Sonderkategorie auf Zeit für Antragsteller aus Nicaragua, Venezuela, Kuba und Kolumbien. Abkommen mit Washington regelt Abschiebeflüge sowie Optionen wie Asyl, befristeten Aufenthalt oder freiwillige Rückkehr

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Festnahme durch die Migrationspolizei in Costa Rica bei einem Einsatz gegen Migranten aus Venezuela und Kolumbien
Festnahme durch die Migrationspolizei in Costa Rica bei einem Einsatz gegen Migranten aus Venezuela und Kolumbien

San José. Die costaricanischen Behörden setzen Maßnahmen zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen und formellen Aufenthaltstiteln für Migranten aus Nicaragua, Venezuela, Kuba und Kolumbien um. Die Generaldirektion für Migration und Ausländerfragen (DGME) des Landes teilte mit, dass sich die Zahl der aus den USA aufgenommenen Abgeschobenen aus drei Flügen im April auf 83 beläuft, davon elf Costaricaner. Sie erfolgten im Rahmen des im März mit Washington unterzeichneten bilateralen Abkommens (amerika21 berichtete). Im Jahr 2025 nahm Costa Rica bereits 200 Migranten verschiedener Nationalitäten auf, die im Zuge einer weiteren Vereinbarung aus den USA ausgewiesen worden waren.

Die US-Politik der "Grenzexternalisierung", wie der Plan Escudo de las Américas, ist zentral für die Abschiebung von Migranten in Transitländer. Die US-Regierung finanziert die Überstellungen, um kostspielige Rückführungen nach Asien oder Afrika zu vermeiden, und nutzt Transitstaaten wie Costa Rica zur Abwicklung. Die Betroffenen können sich in den ersten sieben Tagen für eine "assistierte freiwillige Rückkehr" registrieren, einen vorübergehenden humanitären Aufenthalt wählen oder Asyl beantragen.

Das costaricanische Asyl- und Regularisierungssystem verzeichnet jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen einen großen Rückstau. Um das Verfahren zu beschleunigen und die Verpflichtungen gegenüber den USA nachzukommen, schuf die Regierung die "Temporäre Sonderkategorie". Diese Regelung für Personen aus Nicaragua, Venezuela, Kuba und Kolumbien dient als Maßnahme zur internen Ordnung. Das Dekret bezweckt, den administrativen Rückstau zu beheben, damit der Staat über den nötigen operativen Spielraum verfügt.

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Nach Angaben der DGME kommt diese Regelung denjenigen zugute, die zwischen dem 1. Juni 2014 und dem 7. Mai 2026 in Costa Rica einen Asylantrag gestellt haben. Das betrifft schätzungsweise 10.480 Personen unter den insgesamt 318.000 Antragstellern, die im Land noch auf einen Bescheid warten. Laut dem Jesuitischen Migrantendienst (SJM) gab es in Costa Rica allein 2025 fast 29.000 neue Asylsuchende dieser Nationalitäten. Aufgrund dieser Frist können Migranten der genannten Herkunftsländer, die mit den Abschiebeflügen im April eintrafen, die Sonderkategorie beantragen. Wer jedoch nach dem 7. Mai 2026 einreist, wie zukünftige Abgeschobene oder Angehörige der traditionellen nicaraguanischen Arbeitsmigration, bleibt von dieser Maßnahme ausgeschlossen.

Internationale Nichtregierungsorganisationen blicken mit Sorge auf die Lage der Abgeschobenen. Rachel Schmidtke von Refugees International warnte vor möglicher Verfolgung oder Folter in den Herkunftsländern, falls Betroffene zur "freiwilligen Rückkehr" gedrängt werden. Auch das Büro des Bürgerbeauftragten von Costa Rica erklärte, dass es den aktuellen Aufenthaltsort der Neuankömmlinge sowie deren humanitäre Bedingungen bislang nicht ermitteln konnte.

Dennoch bietet die Sonderkategorie einen Regularisierungsweg für Tausende, die bisher keine legalen Alternativen zum Leben und Arbeiten im Land hatten. Die Behörden betonten, dass diese Regelung mangels anderer Mechanismen auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Unterdessen müssen Migranten, die nach der gesetzten Frist im Rahmen des Abkommens eintreffen, den Ausgang ihrer Verfahren innerhalb Costa Ricas abwarten.