Haftstrafen für Mitglieder der Colonia Dignidad

Erstmals Haft für Mitglieder der Sektensiedlung wegen Repression gegen Aktivisten. Signal auch an die Staatsanwaltschaft Krefeld?

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Eingang zur Sektensiedlung Colonia Dignidad
Eingang zur Sektensiedlung Colonia Dignidad

Santiago de Chile. In Chile sind erstmals führende Mitglieder der berüchtigten Sektensiedlung Colonia Dignidad wegen der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung von Bürgern des südamerikanischen Landes zu Haftstrafen verurteilt worden. Ermittlungsrichter Jorge Zepeda vom Berufungsgericht Santiago hat am Montagmittag (Ortszeit) das erstinstanzliche Urteil im Verfahren um das "Verschwindenlassen" von Juan Maino, Elizabeth Rekas, und Antonio Elizondo verkündet. Die beiden Mitglieder und die Aktivistin der linksgerichteten Gruppierung MAPU (Bewegung der einheitlichen Volksaktion) waren im Mai 1976 in Santiago von Agenten der chilenischen Geheimpolizei DINA verhaftet worden und gelten seitdem als verschwunden.

Nun verurteilte Richter Zepeda den ehemaligen Geheimdienstchef Manuel Contreras und den damaligen Leiter des geheimen Haft- und Folterzentrums der DINA, Carlos López Tapia, für dieses Verbrechen zu zehn Jahren Haft. Als Komplizen der Tat müssen zwei weitere DINA-Agenten sowie zwei führende Mitglieder der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad, Gerhard Mücke und Karl van den Berg, jeweils fünf Jahre ins Gefängnis.

In der umfangreichen Urteilsschrift, die amerika21.de vorliegt, belegt Zepeda die systematische Zusammenarbeit zwischen der DINA und der Colonia Dignidad bei der Entführung, Folter und Ermordung von Mitgliedern der demokratischen Widerstandsbewegung in Chile. Diese hatte sich nach dem blutigen Militärputsch am 11. September 1973 gegen die Diktatur von General Augusto Pinochet eingesetzt.

Die Ermordung von Aktivisten stufte Richter Zepeda nun als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Diese seien unter anderem von einer "illegalen Vereinigung" begangen worden, in der sich Mitglieder der DINA und der Colonia Dignidad zusammengetan hätten.

Zepeda fällte damit das erste Gerichtsurteil, das Mitglieder der Colonia Dignidad in Chile für die Ermordung von Verhafteten Gegnern der Diktatur verantwortlich macht, die im staatlichen Gewahrsam verschwunden sind. In dem südamerikanischen Land gibt es dafür den Begriff der "Verhaftet-Verschwundenen" (detenidos-desaparecidos).

Auf besonderes Interesse dürfte dieses Urteil auch bei der Staatsanwaltschaft Krefeld stoßen, die wegen desselben Falles gegen das im vergangenen Mai nach Deutschland geflüchtete Colonia-Dignidad-Mitglied Hartmut Hopp ermittelt. Hopp war auch im chilenischen Gerichtsverfahren Angeklagter. Das Verfahren wurde nach seiner Flucht aus Chile – wie in solchen Fällen in Chile üblich – vorläufig eingestellt. Der Urteilsspruch verweist jedoch darauf, dass Richter Zepeda die deutsche Justiz um Auslieferung des Flüchtigen ersucht hat.