Italien ersucht in Brasilien um Auslieferung von Ex-Militär

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Ex-Oberst Pedro Antonio Mato Narbondo aus Uruguay am Strand in Brasilien
Ex-Oberst Pedro Antonio Mato Narbondo aus Uruguay am Strand in Brasilien

Rom/Brasília. Die italienische Justiz hat in Brasilien ein Auslieferungsgesuch für den Ex-Oberst Pedro Antonio Mato Narbondo aus Uruguay eingereicht. Er war unlängst am Strand im Nordosten des Landes fotografiert worden. Mato Narbondo lebt offenbar seit 2004 dort. Gegen ihn wird in Italien wegen Verbrechen im Rahmen der Operation Condor ermittelt – eine durch den US-amerikanischen Geheimdienst CIA koordinierte Geheimoperation der lateinamerikanischen Diktaturen in den 70er und 80er Jahren, um politische Gegner auszuschalten. Tausende Menschen wurden gefoltert und ermordet oder entführt und verschwanden dann meist spurlos.

Mato Narbondo wird der Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt. Gegen ihn laufen Verfahren wegen des Verschwindenlassens mehrerer Linker. Auch wird er der Entführung und Ermordung der uruguayischen Kongressabgeordneten Héctor Gutiérrez Ruiz und Zelmar Michelini im Jahr 1976 in Buenos Aires beschuldigt. Im November des vergangenen Jahres erhob der zuständige Richter in Rom, Alessandro Arturi, offiziell Anklage gegen ihn.

Die italienische Justiz untersucht die Entführung und Ermordung von 25 Bürgern mit italienischer Staatsbürgerschaft im Rahmen der Operation Condor. Das Ermittlungsverfahren war vor über 15 Jahren aufgenommen worden, nachdem Angehörige Klage eingereicht hatten.

Der Vorsitzende der Bewegung für Gerechtigkeit und Menschenrechte in Brasilien, Jair Krischke, berichtete, er habe mit dem zuständigen italienischen Staatsanwalt Giancarlo Capaldo gesprochen. Dieser erwarte die Zusammenarbeit des Obersten Bundesgerichts (STF) in Brasilien bei der Aufklärung von Verbrechen während der Operation Condor. Es werde sich zeigen, ob der STF ein Zeichen des politischen Willens setze, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen. Brasilien könne nicht weiterhin der bevorzugte Ort für die flüchtigen Gewalttäter sein.

Mato Narbondo besitzt die brasilianische Staatsbürgerschaft, was eine Auslieferung erschweren könnte. Der STF hat jedoch vor einigen Jahren die Entführung und das Verschwindenlassen als "fortgesetzte Straftaten" und damit als unverjährbar qualifiziert, daher wäre auch die Eröffnung eines Prozesses in Brasilien möglich. Außerdem laufen in Uruguay und Argentinien Verfahren gegen ihn, so dass der Ex-Oberst im Rahmen der Vereinbarungen zwischen den Ländern des Mercosur in Brasilien verurteilt werden könnte – nach dem Prinzip "wenn jemand nicht ausgeliefert wird, soll gegen ihn prozessiert werden", erläuterte Krischke gegenüber dem lokalen Nachrichtenportal Carta Maior.