UNO kritisiert Senkung des Mindestlohns in Guatemala

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Ihr Mindestlohn soll gesenkt werden: Arbeiterinnen in einer guatemaltekischen Textilfabrik
Ihr Mindestlohn soll gesenkt werden: Arbeiterinnen in einer guatemaltekischen Textilfabrik

Genf. Die beiden Sonderberichterstatter der UNO für extreme Armut und Menschenrechte kritisieren die Einführung eines abgestuften gesetzlichen Mindestlohns in Guatemala. Die Ausbeutung der Arbeitskräfte sei kein gangbarer Weg zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die Senkung des Mindestlohns unterlaufe den Einsatz des Landes für nachhaltige Entwicklung und vor allem widerspreche er den internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte.

Für die Arbeiter der Leichtindustrie wurde in vier Gemeinden Guatemalas ein reduzierter Mindestlohn eingeführt, der um 44 Prozent tiefer liegt als der nationale Mindestlohn. Letzterer liegt bei 2.650 Quetzales (cirka 350 US-Dollar), der neu eingeführte Mindestlohn lediglich bei 1.500 Quetzales (cirka 195 US-Dollar). Damit decke dieser nur noch 25 Prozent des Warenkorbs in Guatemala und die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie ihre Familien seien nicht mehr in der Lage, ihre Grundbedürfnisse und eine angemessene Ernährung zu gewährleisten.

Guatemala wurde schon zuvor für eine ganze Serie von Verletzungen der Arbeitsrechte international kritisiert, so zum Beispiel für die Höhe des Mindestlohns und die Praxis, die Auszahlung des Lohns mit überzogenen Leistungsforderungen zu verknüpfen. Ebenfalls in der Kritik standen Verletzungen der Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit.

Erst im Dezember 2014 kritisierte der Ausschuss der UNO für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Guatemala für seinen Mindestlohn, der den Menschen keinen ausreichenden Lebensstandard ermögliche. Vor diesem Hintergrund sei die Einführung eines noch niedrigeren Minimallohns eine klare Verletzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Guatemalas, der die soziale Entwicklung des Landes in Gefahr bringe.